Drucksache - 0959/XVIII
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Das
Bezirksamt hat über seine Mitglieder in der Trägervertretung das Thema
Verständlichkeit und Sprachstil der Bescheide mehrfach angesprochen. Dabei
wurde mitgeteilt, dass Veränderungen der Bescheide grundsätzlich nur bundesweit
auf Weisung der Bundesagentur für Arbeit umsetzbar seien. Verschiedene
Bemühungen, die Bescheide verständlicher und kundenfreundlicher zu gestalten,
haben bislang nicht zum Erfolg geführt. Derzeit
arbeitet das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg auf zwei Ebenen an einer
Verbesserung: Im Jahr
2009 wurde in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsgruppe
gebildet, die sich mit der Verständlichkeit und dem Sprachstil der Bescheide
beschäftigt. Eine Lösung dieser Frage ist aufgrund der technischen Aspekte nur
bundeseinheitlich möglich. Berlin ist hier mit einem Mitarbeiter des JobCenters
Mitte und einer Mitarbeiterin der Regionaldirektion beteiligt. Im Herbst
2009 sind erste Ergebnisse erzielt worden. Einige wichtige Vordrucke wurden
überarbeitet und stehen den Jobcentern in der überarbeiteten Fassung zur
Verfügung. Dabei sind
zunächst die Textvorlagen in den Fokus genommen worden, die entweder am
häufigsten Verwendung finden (bspw. Bewilligungsbescheide), oder die am
häufigsten Anlass zur Beschwerde gaben (bspw. Mitwirkungsschreiben oder
Anhörungen zu Überzahlungen). Die
Arbeitsgruppe hat Texte umgestaltet oder Alternativformulierungen zugelassen,
wo es sie vorher nicht gab, um so die Verständlichkeit zu erhöhen. Es wird
besonderer Wert auf einfache Aufforderungen und Bitten und auf kurze und klar
gegliederte Sätze gelegt, die ohne Füllwörter
auskommen, und in denen anstelle von Fachbegriffen eher geläufige
Formulierungen genutzt werden. Diese Textvorschläge werden dann auf die
rechtliche Genauigkeit geprüft und schließlich zur technischen Umsetzungen an
die zuständigen Stellen weitergereicht. Die Arbeit
der Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen. Es sind weitere Texte zur
Überarbeitung identifiziert worden, die dann entsprechend angepasst den
Nutzern/innen zur Verfügung gestellt werden. Die
Möglichkeiten des Jobcenters Tempelhof/Schöneberg selbst sind nach eigener
Auskunft technisch begrenzt. Ein Großteil der als unangemessen zu bewertenden
Textteile kann demnach durch das Jobcenter nicht beeinflusst werden. Allerdings
werden bereits seit einigen Jahren Textbausteine verwendet. Diese für das
Jobcenter einheitlich entwickelten Texte ergänzen und erläutern bestimmte
Fragestellungen. Hierüber soll vor allem die Verständlichkeit der Bescheide
erhöht werden. Dieses Ziel verfolgt das Jobcenter vor dem Hintergrund, dass ein
gewisser Anteil an Rechtsbehelfen nur eingereicht wird, weil die Bescheide oder
Berechnungen nicht verstanden wurden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen,
setzt das JobCenter auf ergänzende, erläuternde Zusatztexte. Allerdings
bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Komplexität des Leistungsrechts der
einfache, für jede und jeden verständliche, kurze und prägnante Bescheid auch
in Zukunft kaum zu erreichen sein wird. Das Ziel sprachlicher Verständlichkeit
ist immer auch im Zusammenhang mit korrekter rechtlicher Darstellung zu sehen,
die Voraussetzung, um für die Leistungsträger Rechtssicherheit herzustellen. |
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