Drucksache - 0934/XVIII  

 
 
Betreff: Investitionsplanung des Bezirks 2009 - 2013
Status:öffentlichAktenzeichen:Laufender Bericht im Hauptausschuss
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

1.      Das Bezirksamt wird gebeten, zu den Vorhaben im Einzelplan 37 (3723  71501, 3734  70101) eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie einen Bericht über die Kostenentwicklung und den Ablauf des jeweiligen Vorhabens (bereits erfolgte Schritte und eingegangene Verpflichtungen) bis zum April 2009 vorzulegen. Für das Vorhaben 3735  71501 (Hanielweg) ist darzustellen, welche weiteren Mittel für das Vorhaben eingesetzt werden. Sollten über die in der I-Planung festgelegten Mittel hinaus Mittel aus der Sicht der Fachabteilung erforderlich sein, können erst nach Anhörung des Hauptausschusses weitere bezirkliche Mittel eingesetzt werden.

2.      Über die Verwendung von Mitteln aus 5950  71901 für Maßnahmen aus der I-Planung entscheidet der Hauptausschuss.

3.      Das Bezirksamt wird gebeten darzustellen, wie in Zukunft sicher gestellt ist, dass Wirtschaftlichkeitsberechnung und realistische Kostenplanungen vor Beginn eines Vorhabens vorliegen und wie der Hauptausschuss informiert wird.

4.      Das Bezirksamt wird ersucht, künftig für Neuanmeldungen in der I-Planung das dem geschätzten Investitionsvolumen zu Grunde liegende Bedarfsprogramm dem Hauptausschuss vorzulegen. Das Bezirksamt wird ersucht, über Kostensteigerungen von Maßnahmen der I-Planung der Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig schriftlich zu berichten. Der Bericht soll deutlich die Kostensteigerungen unterscheiden, die durch Indexerhöhungen oder durch Nachbesserungen im Bedarfsprogramm bzw. in der Bauausführung begründet sind. Bei Veränderungen im Bedarfsprogramm oder in der Bauausführung ist jeweils die verursachende Verwaltung bzw. die jeweilige Rechtsvorschrift anzugeben. Die Berichterstattung soll jeweils zur Juni- und Dezembersitzung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgen. Für die bereits in der I-Planung angemeldeten Maßnahmen, deren Bau noch nicht begonnen hat, sind die vorläufigen Bedarfsprogramme dem Hauptausschuss bis 01.03.2009 nachzureichen.

5.      Das Bezirksamt wird ersucht, einmalig zur Aprilsitzung des Hauptausschusses einen schriftlichen Bericht über die formalen Voraussetzungen und Bedingungen der Anmeldung von Maßnahmen zur I-Planung gem. §§ 24 und 54 LHO aufzuliefern. Der Bericht soll zudem die praktische Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften bei der I-Planung 2009 – 2013 aufzeigen. Zu guter Letzt soll das Bezirksamt organisatorisch aufzeigen, wie es die Realisierung der geplanten Maßnahmen in dem angegebenen Zeitrahmen gewährleisten wird.

 
 

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