Drucksache - 0934/XVIII
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: 1.
Das Bezirksamt wird gebeten, zu den Vorhaben im
Einzelplan 37 (3723 71501, 3734 70101) eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
sowie einen Bericht über die Kostenentwicklung und den Ablauf des jeweiligen
Vorhabens (bereits erfolgte Schritte und eingegangene Verpflichtungen) bis zum
April 2009 vorzulegen. Für das Vorhaben 3735
71501 (Hanielweg) ist darzustellen, welche weiteren Mittel für das
Vorhaben eingesetzt werden. Sollten über die in der I-Planung festgelegten
Mittel hinaus Mittel aus der Sicht der Fachabteilung erforderlich sein, können
erst nach Anhörung des Hauptausschusses weitere bezirkliche Mittel eingesetzt
werden. 2.
Über die Verwendung von Mitteln aus 5950 71901 für Maßnahmen aus der I-Planung
entscheidet der Hauptausschuss. 3.
Das Bezirksamt wird gebeten darzustellen, wie in Zukunft
sicher gestellt ist, dass Wirtschaftlichkeitsberechnung und realistische
Kostenplanungen vor Beginn eines Vorhabens vorliegen und wie der
Hauptausschuss informiert wird. 4.
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig für Neuanmeldungen
in der I-Planung das dem geschätzten Investitionsvolumen zu Grunde liegende
Bedarfsprogramm dem Hauptausschuss vorzulegen. Das Bezirksamt wird ersucht,
über Kostensteigerungen von Maßnahmen der I-Planung der
Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig schriftlich zu berichten. Der Bericht
soll deutlich die Kostensteigerungen unterscheiden, die durch Indexerhöhungen
oder durch Nachbesserungen im Bedarfsprogramm bzw. in der Bauausführung
begründet sind. Bei Veränderungen im Bedarfsprogramm oder in der Bauausführung
ist jeweils die verursachende Verwaltung bzw. die jeweilige Rechtsvorschrift
anzugeben. Die Berichterstattung soll jeweils zur Juni- und Dezembersitzung der
Bezirksverordnetenversammlung erfolgen. Für die bereits in der I-Planung
angemeldeten Maßnahmen, deren Bau noch nicht begonnen hat, sind die vorläufigen
Bedarfsprogramme dem Hauptausschuss bis 01.03.2009 nachzureichen. 5.
Das Bezirksamt wird ersucht, einmalig zur Aprilsitzung
des Hauptausschusses einen schriftlichen Bericht über die formalen
Voraussetzungen und Bedingungen der Anmeldung von Maßnahmen zur I-Planung gem.
§§ 24 und 54 LHO aufzuliefern. Der Bericht soll zudem die praktische Umsetzung
und Einhaltung der Vorschriften bei der I-Planung 2009 – 2013 aufzeigen.
Zu guter Letzt soll das Bezirksamt organisatorisch aufzeigen, wie es die
Realisierung der geplanten Maßnahmen in dem angegebenen Zeitrahmen gewährleisten
wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |