Drucksache - 0931/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung des Entwurfs der Investitionsplanung 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung
BA_Beschluss_IPL09-13

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Investitionsplanung 2009 bis 2013 ist unter Berücksichtigung der Vorgaben und des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2006 und 2007 der Senatsverwaltung für Finanzen aufgestellt worden. Sie enthält

 

            1. die Position 211                  - Baumaßnahmen – Hochbau –

            2. die Position 212                  - Baumaßnahmen – Tiefbau –

            3. die Position 213                  - Erwerb von beweglichen Sachen –

            4. die Position 222                  - Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche – und

            5. die Position 2321                - Darlehen an Sonstige im Inland - .

 

Grundlage für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Revision fortgeschriebenen Pauschalen Zuweisungsbeträge sowie die gezielte Zuweisung.

 

Die gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Gustav – Heinemann – Oberschule. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Planjahr 2012 eine Restrate für die Carl-Zeiss-OS in Höhe von 6.185 T€ eingestellt, obwohl die Maßnahme bereits beendet ist. Um diese Summe ist die gezielte Zuweisung zu reduzieren.

 

Die Zuweisung beträgt im Einzelfall:

 

Planjahr          gezielte Zuweisung              pauschale Zuweisung          Zuweisung gesamt

                                    T €                                           T €                                           T €                  

2009                            1.123                                       4.077                                       5.200

2010                               750                                       5.092                                       5.842

2011                            6.750                                       6.366                                     13.116

2012                          12.935                                       6.366                                     19.301

2013                            8.750                                       6.366                                     15.116

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio € zu finanzieren:

 

-          Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Alle Maßnahmen der Hgr. 8 (außer Titel 893 93), soweit diese nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren sind.

Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur im Einvernehmen mit der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden.

 

Die SE FinPers hat die SE FM gebeten, auf Basis der am 7.3.2008 vom Bezirksamt beschlossenen und am 2.4.8008 dem Hauptausschuss vorgelegten Änderungsplanung zur Investitionsplanung 2007-2011 lediglich Anpassungen von Jahresraten aufgrund von Kostensteigerungen vorzunehmen. Neue Maßnahmen konnten nicht berücksichtigt werden.

 

Aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2008/2009 können auch die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommenen Maßnahmen der Jahresrate für 2009 im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert werden. Die Auswirkungen der Änderungsplanung auf 2009 sowie weitere Kostenentwicklungen sind in der Übersicht gesondert dargestellt.

 

Auf Anmeldungen zum Erwerb von beweglichen Sachen ist verzichtet worden, da die Finanzierung aus der Globalsumme des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgen muss und zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Zuweisung nicht bekannt ist.

 

Das Bezirksamt macht auch über das Jahr 2009 hinaus Gebrauch von der Möglichkeit, Mittel der Pauschalen Zuweisungssumme konsumtiv bei den Titeln der baulichen Unterhaltung zu veranschlagen. Die Pauschale Zuweisungssumme wird zur Fortsetzung des Toilettensanierungsprogramms um 815 T€ unterschritten. 

 

Soweit vor Erstellung der nächsten Investitionsplanung oder Übermittlung des vorliegenden Planungsstands an die Senatsverwaltung für Finanzen Veränderungen aufgrund erweiterter Erkenntnisse dem Bezirksamt vorliegen, wird das Bezirksamt den Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung davon unterrichten.

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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