Drucksache - 0931/XVIII
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte
Investitionsplanung 2009 bis 2013 ist unter Berücksichtigung der Vorgaben und
des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2006 und 2007 der Senatsverwaltung
für Finanzen aufgestellt worden. Sie enthält 2. die Position 212 - Baumaßnahmen – Tiefbau
– 3. die Position 213 - Erwerb von beweglichen
Sachen – 4. die Position 222 - Zuschüsse für Investitionen
an andere Bereiche – und 5. die Position 2321 - Darlehen an Sonstige im Inland
- . Grundlage
für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen
der Revision fortgeschriebenen Pauschalen Zuweisungsbeträge sowie die gezielte
Zuweisung. Die
gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen und die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Gustav
– Heinemann – Oberschule. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im
Planjahr 2012 eine Restrate für die Carl-Zeiss-OS in Höhe von 6.185 T€
eingestellt, obwohl die Maßnahme bereits beendet ist. Um diese Summe ist die
gezielte Zuweisung zu reduzieren. Die
Zuweisung beträgt im Einzelfall: Planjahr gezielte Zuweisung pauschale Zuweisung Zuweisung gesamtT € T € T €2009 1.123 4.077 5.200 2010 750 5.092 5.842 2011 6.750 6.366 13.116 2012 12.935 6.366
19.301 2013 8.750 6.366 15.116 Aus der
pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio
€ zu finanzieren: -
Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich
der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden
Grundstücksgeschäften -
Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen
einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden
Grundstücksgeschäften -
Alle Maßnahmen der Hgr. 8 (außer Titel 893 93), soweit diese
nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren sind. Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur
im Einvernehmen mit der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und der
Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden. Die SE FinPers hat die SE FM gebeten, auf Basis der am
7.3.2008 vom Bezirksamt beschlossenen und am 2.4.8008 dem Hauptausschuss
vorgelegten Änderungsplanung zur Investitionsplanung 2007-2011 lediglich
Anpassungen von Jahresraten aufgrund von Kostensteigerungen vorzunehmen. Neue
Maßnahmen konnten nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans
2008/2009 können auch die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommenen
Maßnahmen der Jahresrate für 2009 im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert
werden. Die Auswirkungen der Änderungsplanung auf 2009 sowie weitere
Kostenentwicklungen sind in der Übersicht gesondert dargestellt. Auf Anmeldungen zum Erwerb von beweglichen Sachen ist
verzichtet worden, da die Finanzierung aus der Globalsumme des jeweiligen
Haushaltsjahres erfolgen muss und zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Zuweisung
nicht bekannt ist. Das Bezirksamt macht auch über das Jahr 2009 hinaus
Gebrauch von der Möglichkeit, Mittel der Pauschalen Zuweisungssumme konsumtiv
bei den Titeln der baulichen Unterhaltung zu veranschlagen. Die Pauschale
Zuweisungssumme wird zur Fortsetzung des Toilettensanierungsprogramms um 815
T€ unterschritten. Soweit vor
Erstellung der nächsten Investitionsplanung oder Übermittlung des vorliegenden
Planungsstands an die Senatsverwaltung für Finanzen Veränderungen aufgrund
erweiterter Erkenntnisse dem Bezirksamt vorliegen, wird das Bezirksamt den
Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung davon unterrichten. Bezirksbürgermeister |
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