Drucksache - 0869/XVIII
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Ein
Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92c Abs. 1 SGB XI
1. zwischen den Trägern
(Krankenkassen) und dem Land Berlin, vertreten
durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und
– als geschäftsführender Träger - die Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales sowie dem Träger der
Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg als
Beteiligter für den Pflegestützpunkt am
Standort Reinhardtstr. 7, 12103 Berlin und 2. zwischen den Trägern
(Krankenkassen) und dem Land Berlin, vertreten
durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und dem Träger der
Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg als
Beteiligter für den Pflegestützpunkt am
Standort Pallasstr. 25, 10781 Berlin Geschäftsführender Träger:
AOK Berlin – die Gesundheitskasse Ist jeweils mit Wirkung vom
1.9.2009 unterschrieben worden. In diesen Verträgen tragen
die Bezirke einerseits zwar keine finanzielle und Gewährleistungsverantwortung
(keine „Verschiebebahnhöfe“), andererseits haben sie umfangreichen
Kooperations- und Vernetzungswünsche zusätzlich zu leisten. Verantwortung
tragen und Entscheidungen treffen letztlich die geschäftsführenden Träger
Krankenkassen und Land Berlin. So waren die z.B. die Bezirke bei der Frage, wo
die Pflegestützpunkte sein sollen, außen vor. Dies haben Senat und Kassen
entschieden und den Bezirken mitgeteilt. Im Pflegestützpunktvertrag
sind u.a. die Aufgaben der Pflegestützpunkte, ihre Finanzierung und Konzeption,
die Bereitstellung und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Mindeststandards
(u.a. bzgl. der Öffnungszeiten) sowie Kooperation mit den im Land zugelassenen
und tätigen Pflegeeinrichtungen, Einbindung von Mitgliedern von
Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtlichen und sonstigen zum bürgerschaftlichen
Engagement bereiten Personen und Organisationen geregelt. Gemäß § 3 Aufgaben, Absatz
(5) arbeiten die einzelnen Pflegestützpunkte eng aufeinander abgestimmt
zusammen, was sich auch durch eine gemeinsame Wahrnehmung der Sprechzeiten
ausdrückt. Sie arbeiten darüber hinaus u.a. mit den Beratungsstellen der
vertragsschließenden Pflege- und Krankenkassen und den Sozial-, Jugend- und
Gesundheitsämtern zusammen. Als schwierig erweist sich jetzt schon die
geringe Personalausstattung, die für eine Wahrnehmung der gemeinsamen
Öffnungszeiten der beiden PSP im Bezirk, notwendige Hausbesuche als auch für
die Weiterführung der bisherigen täglichen Öffnungszeiten in der (ehemaligen)
Koordinierungsstelle nicht ausreicht. In dem Steuerungsgremium
gemäß § 9 des Landesvertrages gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI, dessen Vorsitzender
ein Mitarbeiter der AOK Gesundheitskasse ist, ist die Bezirksstadträtin Frau
Dr. Klotz Mitglied. Bis 31.12.09 sollen 6 Kandidaten und 6 Vertreter für einen
Fachbeirat vorgeschlagen werden, so dass der Fachbeirat erst Anfang 2010
einberufen werden kann. Für das Personal sind in dem
Pflegestützpunkt Pallasstraße 2,5 und in der Reinhardtstraße 2,6
Vollzeitstellen vorhanden. Den Pflegestützpunkten
wurden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowohl die relevanten
Ansprechpartner/innen benannt, außerdem wurden auch Gespräche über die
konkreten Formen der Kooperation geführt, diese Gespräche und Abstimmungen sind
noch nicht beendet. Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, diese Kooperation zum Nutzen
der Pflegbedürftigen und ihrer Angehörigen in den nächsten Monaten und Jahren
zu intensivieren und auszubauen. Dafür förderlich wäre, den Pflegestützpunkt in
das Rathaus Tempelhof zu verlegen, damit der Kontakt u.a. zum Sozialdienst, dem
Fachbereich Rehabilitation und Pflege und nicht zuletzt der Seniorenbetreuung
auf kurzem Wege erfolgen kann. Einem diesbezüglichen Antrag hat die BVV
zunächst nicht zugestimmt, eine endgültige Entscheidung bleibt aber vor der
noch im Dezember erwarteten Entscheidung zur Rathausgalerie abzuwarten. Landesrahmenvertrag sowie
Pflegestützpunktvertrag befinden sich zur Information in der Anlage. |
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