Drucksache - 0865/XVIII  

 
 
Betreff: über den Beitritt des Bezirks zum Gesunde-Städte-Netzwerk für die Bundesrepublik Deutschland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Vorbemerkung

 

Vorbemerkung

Das Gesundheitswesen ist im Wesentlichen von einem sehr differenzierten System zur Behandlung von Krankheiten geprägt. Präventionsbemühungen haben sich bisher hauptsächlich an verhaltensbedingten Krankheitsrisiken, wie Fehlernährung, Bewegungsmangel, Suchtmittelmissbrauch usw. orientiert und in diesem Zusammenhang versucht, Verhaltensänderungen mittels Informationsvermittlung zu erreichen. Dieses Vorgehen entspricht vielfach vorherrschendem medizinischem Denken und Handeln, das sich auf den Einzelfall konzentriert. Dieser Ansatz lässt den psychischen und sozialen Kontext, aber auch die Umwelteinflüsse auf den Gesundheitszustand des/der Einzelnen in der Regel außer Betracht und bleibt damit weit hinter den weltweiten Standards zur Gesundheitsförderung zurück. Die erste internationale Konferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Gesundheitsförderung verabschiedete hierzu bereits 1986 die sogenannte Ottawa-Charta. Diese ist seitdem weltweit Leitlinie für das, was unter Gesundheitsförderung zu verstehen ist. Gesundheit steht hier für ein Konzept, das neben den körperlichen Fähigkeiten in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont. Über die Entwicklung gesunder Lebensweisen hinaus zielt Gesundheitsförderung auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden. Auf der Grundlage der Ottawa-Charta wurde 1989 von 11 bundesdeutschen Städten das deutsche Gesunde-Städte-Netzwerk gegründet, welches heute ein Zusammenschluss von über 60 Städten und Stadtteilen mit insgesamt etwa 20 Millionen Bürgerinnen und Bügern im gesamten Bundesgebiet ist. Es verfolgt seine Ziele in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens, der Arbeitsgebiete Umwelt, Wohnen, Stadtentwicklung, mit Initiativen, Projekten und der Selbsthilfebewegung.

 

Die Verantwortung für die Förderung der Gesundheit ist nicht nur beim Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen zu sehen. Aktives gesundheitsförderndes Handeln hat als Voraussetzung eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik. Das Konzept vom Gesunde-Städte-Netzwerk für die Bundesrepublik Deutschland trägt den Erkenntnissen im vorhergeheneden Absatz entsprechend den in der Ottawa-Charta formulierten notwendigen fünf Aktionsfeldern

·         Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik

·         Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten

·         Unterstützung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen

·         Entwicklung persönlicher Gesundheitskompetenzen

·         Neuorientierung der Gesundheitsdienste

Rechnung. Vor diesem Hintergrund hat das Gesunde-Städte-Netzwerk ein “9-Punkte-Programm” verabschiedet, was für alle beteiligten Städte, Stadtteile, Kreise und Kommunen verbindlich ist.

 

Nachdem seit 1991 immer mehr Bezirke des Landes Berlin dem Gesunde-Städte-Netzwerk beigetreten waren, trat im Februar 2003 auch das Land Berlin diesem Zusammenschluss bei. Die Notwendigkeit, ressortübergreifend eine gesundheitsfördernde Politik für ganz Berlin zu entwickeln, Aktivitäten landesweit zu bündeln und Konzepte “aus einem Guss” zu schaffen, waren die Gründe für diesen Schritt. Um gemeinsame Ziele effektiver und effizienter zu verfolgen arbeiten die Beteiligten, bei Wahrung der Eigenständigkeit der Bezirke, im Berliner Regionalverbund im Gesunde-Städte Netzwerk zusammen. Zur Zeit sind neben dem Land Berlin die 8 Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow sowie Treptow-Köpenick Mitglied. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist an einem Beitritt interessiert. In Reinickendorf und Spandau gibt es, zumindest kurzfristig, keine entsprechenden Absichten. Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsbezirke sowie der Senat haben im Juni 2005 die folgenden “Leitlinien für eine gesunde Stadt Berlin” verabschiedet:

·         Berlin räumt einer präventions- und ressourcenorientierten Gesundheitspolitik den gleichen Rang ein, wie der kurativen und rehabilitativen Gesundheitspolitik.

·         Berlin folgt in der Orientierung seiner Gesundheitsförderungspolitik der WHO-Programmatik ”Gesundheit für alle”, die auf die Erreichung gesundheitlicher Chancengleichheit aller Bewohner/innen abzielt.

·         Gesundheit wird ressortübergreifend gefördert.

·         Berlin fördert systematisch und konsequent die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

·         Berlin bindet bürgerschaftliches Engagement maßgeblich in die Gestaltung gesundheitsfördernder Entscheidungen und Maßnahmen ein.

·         Berlin fördert aktiv die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zur Gesunde Städte Arbeit mit anderen Städten und Kommunen.

 

 

Wie wird Tempelhof-Schöneberg Teil des Gesunde-Städte-Netzwerkes?

Um Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk werden zu können, müssen die Kreise, Städte oder Stadtbezirke die vom Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland im sogenannten “9-Punkte-Programm” festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dieses beinhaltet für uns, dass die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg als Beitrittsvoraussetzung diesem Programm zustimmen muss. Der Bezirk geht damit insbesondere die Verpflichtung ein, seine Planungen und sein Handeln im Sinne einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Aspekte der Gesundheitsförderung vorzunehmen und auch Unterstützungs- und Koordinationsstrukturen für eine Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen zu schaffen. Er geht auch die Verpflichtung zur Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit zuständigen Person ein. Diese Aufgabe sollte dem/der Leiter/in der Planungs- und Koordinierungstelle Gesundheit übertragen werden. Durch § 1 des Gesundheitsdienst-Gesetzes vom 25. Mai 2006 ist die Orientierung der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes am Programm des Gesunde-Städte-Netzwerkes bereits gesetzlich vorgegeben ist. Der Bezirk verpflichtet sich weiterhin zur Finanzierung der Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung von einem/r Bezirksvertreter/in sowie einem/r gewählten Vertreter/in des Bereichs der freien Träger und der Selbsthilfe.

 

Für den Jahresmitgliedsbetrag von zur Zeit € 250 sowie die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung und für sonstige notwendige Aktivitäten dürfte ein jährlicher Haushaltsansatz von € 1.000 notwendig sein.

 

 

Was ist der Nutzen einer Mitgliedschaft?

Der Nutzen einer Mitgliedschaft liegt nicht primär darin, von Publikationen, Fortbildungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen des Gesunde-Städte-Netzwerkes zu profitieren. Durch die Debatte in bezirklichen Gremien, mit den unterschiedlichen Akteuren der Zivilgesellschaft, sowie durch die öffentliche Bekundung und Verpflichtung des Bezirkes, die Gedanken der Ottawa-Charta als Leitziel anzuerkennen und die Arbeit vor Ort im Sinne der Gesunde-Städte-Konzeption zu gestalten, geht es vielmehr um das Erreichen einer grundsätzlichen Haltungsänderung. Das angestrebte Ziel, den Leitgedanken einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik aller Akteure aus Politik und Verwaltung bei allen bezirklichen Entscheidungen zu beachten, wird so immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit. Der Nutzen insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger besteht in einer größeren Lebenszufriedenheit und einem “Mehr” an Gesundheit.

 

Darüber hinaus wird ein Nutzen auch durch folgendes deutlich:

-          Das Gesunde-Städte-Netzwerk ist ein Informationsforum über die Vorhaben und Erfahrungen anderer Städte, Kommunen und Stadteile.

-          Es gibt durch die Schaffung von Netzwerkkontakten Beratung und Unterstützung für einzelne konkrete bezirkliche Vorhaben.

-          Es ist ein Gremium der Überprüfung der eigenen Vorgehensweise bezüglich der Einhaltung der eigenen Konzeption.

-          Die mögliche Werbung mit dem Signet des Gesunde-Städte-Netzwerkes ist positiver Ausdruck der angestrebten gesundheitsförderlichen Lebensbedingungen unseres Bezirkes.

-          Durch die angestrebte Bürgerbeteiligung wird deren Identifikation mit dem Gemeinwesen erhöht und deren Verantwortungsbewußtsein für die Mitgestaltung der Lebensbedingungen erhöht.

 

 

Warum ist eine Mitgliedschaft des Landes Berlin nicht ausreichend?

Wir haben in der Vergangenheit eine bezirkliche Mitgliedschaft im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Mitgliedschaft des Landes Berlin unter Hinweis auf die Einheitsgemeinde Berlin abgelehnt. Wir haben uns hiermit in Gegensatz zu anderen Bezirken und der Senatsverwaltung gestellt. Diese sieht Berlin als Einheitsgemeinde, erklärt jedoch, dass dieses eigenständige Aktivitäten der Bezirke, wie z.B. die Mitgliedschaft in überregionalen Organisationen, nicht ausschliesst. Die 2005 - 2007 mehrfach auch durch die Stadträtinnen erhobene entsprechende Forderung, den Mitgliedsstatus unseres und der andere Bezirke ohne eigenen Beitritt zu erreichen ist gescheitert. Letztmalig wurde unsere Position als Tagesordnungspunkt in die Sitzung der Gesundheitsstadträte am 25.5.2007 eingebracht. Sowohl seitens des Staatssekretärs, als auch seitens aller anderen Bezirke erfuhr unsere Position hier erneut eine klare Ablehnung. Weitere Bemühungen werden als aussichtlos angesehen. Die hohe Bedeutung und Notwendigkeit eigenständigen gesundheitsfördernden Handels durch die Bezirke lässt diese Position auch schwer entkräften. In den Statuten des Gesunde Städte-Netzwerkes selbst wurde schon 1997 auf diese Situation reagiert. Im Gegensatz zu früher wird seitdem die parallele Mitgliedschaft von Städten und Stadtbezirken ausdrücklich gewünscht.

 

Der Argumentation ist auch fachlich zu folgen. Die für die Umsetzung der Ottawa-Charta geforderten Aktionen und die Bürgerbeteiligung, sind, eingebettet in die alltäglichen Lebenszusammenhänge, regelhaft primär auf Bezirksebene umzusetzen. Bestimmte Fragestellungen sind mit Blick auf die bezirklichen Kompetenzen und Möglichkeiten jedoch nicht lösbar, z.B. wesentliche Fragen des Verkehrs, der Umwelt und des Bauwesens, wo dann die Mitgliedschaft des Landes Berlin greift. Die bezirklichen Akteure und die Akteure der Senatsverwaltung haben als Forum der Zusammenarbeit den Regionalverbund des Gesunde-Städte-Netzwerkes Berlin gegründet, wo landesweite Abstimmungen und bezirksübergreifende Klärungen erfolgen.

 

 

Was müssten wir als “Gesunde Stadt” Tempelhof-Schöneberg tun?

Der Beitritt zum Gesunde-Städte-Netzwerk bedeutet nicht, dass jetzt überall neue Gremien bzw. Strukturen aufgebaut werden müssen, da Tempelhof-Schöneberg bereits in vielen Handlungsfeldern entsprechende Arbeitsansätze und Strukturen umgesetzt hat:

 

Bereichs- und ressortübergreifende Arbeit:

-          Bei den verschiedensten Planungen sind zunehmend mehrere beteiligte Bereiche der öffentlichen Verwaltung, aber auch externe Akteure in die Entscheidungsprozesse einbezogen, z.B. im Bereich Kinderschutz, beim Projekt Demographischer Wandel, bei der Umsetzung eines Bürgerhaushalts, im Aktionsforum Suchtprävention.

-          Im Bezirk existieren zu verschiedenen Themenbereichen bereits ressort- und trägerübergreifende Arbeitsgruppen: wie Lokale Agenda 21, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft, Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbünde, AG Kindergesundheit, Quartiersrat Schöneberger Norden, Trägerauschuss Kurmärkische Strasse, Projektgruppe Demographischer Wandel usw.

 

Bürger- und Betroffenenbeteiligung:

-          Besonders ausgeprägt ist die Bürgerbeteiligung im Bereich des Quartiersmanagements, aber auch durch den Einsatz von Patientenfürsprechern in allen Krankenhäusern im Bezirk, im Seniorenbereich, im Bereich der Jugendhilfe, durch Beteiligung von Betroffenen im Psychiatrie- und Beihindertenbeirat. Jugendparlament usw.

-          Die Nachbarschaftsheime im Bezirk fungieren u.a. als Selbsthilfekontaktstellen und binden Bürger/innen in vielen Bereichen in ihre Arbeit ein. Durch die vielfältige Zusammenarbeit mit den Nachbarschaftsheimen wird die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements zunehmend zu einer Selbstverständlichkeit der Arbeit der öffentlichen Verwaltung.

 

Bereitstellung von Ressourcen für die Durchführung der Mitgliedschaft:

-          Durch die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit sind bereits wesentliche organisatorische Voraussetzungen für die Durchführung des “Gesunde-Städte”-Projektes vorhanden. Von dieser Organisationseinheit stehen fachliche Kapazitäten für Gesundheitsberichterstattung, den Aufbau und die Leitung ressortübergreifender Gremien sowie für die Erarbeitung von inhaltlichen Konzepten für die Initiierung neuer Projekte zur

 

-          Verfügung. Auch die Durchführung von Gesundheitskonferenzen, Fachtagungen usw. gehört bereits jetzt zum Aufgabenspektrum dieser Stelle.

 

Das Vorhandensein dieser Strukturen und Arbeitsansätze lässt die Umsetzung des “Gesunde-Städte”-Projektes in Tempelhof-Schöneberg als sehr aussichtsreich erscheinen. Es wird zukünftig darum gehen, die vorhandenen Strukturen zu erhalten, diese bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und bei zukünftigen Planungen über alle Ressorts hinweg die Aspekte der Gesundheit, der Gesundheitsförderung und des Wohlbefindens im Blick zu haben, um die Ziele aktiv und nachhaltig umzusetzen.

 

 

Tätigkeitsbereiche

Das “Gesunde-Städte”-Projekt ist ein Ergebnis der Bemühungen um die handlungsbezogene Umsetzung der WHO-Strategie “Gesundheit für alle” und der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung im städtischen Rahmen. Aus den dort allgemein beschriebenen Zielen und Arbeitsschwerpunkten ergeben sich für das Projekt folgende Handlungsbereiche:

1.      Die Stärkung des individuellen Gesundheitsbewusstseins

2.      Die kontinuierliche Einbeziehung der Politik in die Netzwerkarbeit im Sinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik

3.      Förderung strategischer Planung

4.      Förderung ressortübergreifenden Handelns

5.      Verbesserung der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern

 

1. Die Stärkung des individuellen Gesundheitsbewusstseins

Ziel des Projektes ist es, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheit als ganzheitliches Konzept mit physischen, geistigen und sozialen Dimensionen zu lenken. Hierfür sind verschiedene Aktivitäten notwendig. Ein wichtiger Bereich ist die gezielte Weitergabe von Informationen über Einflüsse gesundheitsrelevanter Faktoren auf den Gesundheitszustand sowie Möglichkeiten für deren Beeinflussung. Hierfür sollen Informationsmaterialien leicht verfügbar sein, gezielt beschafft oder ggfls. auch selbst erstellt und in geeigneter Weise bereitgehalten oder veröffentlicht werden. Auch die Aktivitäten des “Gesunde-Städte”-Projektes sind regelmäßig einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neben der Veröffentlichung in schriftlicher Form sind auch die anderen Möglichkeiten der Informationsvermittlung (Veranstaltungen, Internet, Kampagnen, Gruppenarbeit u.a.) zu nutzen.

Gesundheitsförderung soll auch zu Aktivitäten zur Veränderung von Umweltbedingungen, die die Gesundheit negativ beeinflussen, führen. Zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins sind in der Regel zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln, z.B. für Eltern, Kinder, Senioren, Frauen, Migrantinnen und Migranten.

 

2. Die kontinuierliche Einbeziehung der Politik in die Netzwerkarbeit im Sinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik

Hierfür ist notwendig, dass alle Prozesse nicht lediglich isoliert im Verwaltungsrahmen, in Fachgremien, in Gremien der Selbsthilfe usw. geplant und zur Umsetzung gebracht werden, sondern dass es neben der Selbstverständlichkeit zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern auch eine Selbstverständlichkeit zur Einbeziehung der verantwortlichen Bezirkspolitikerinnen und Bezirkspolitiker auf allen Ebenen geben muss.

 

3. Förderung strategischer Planung

Eine gesundheitsfördernde kommunale Gesundheitspolitik bedarf zu Ihrer Umsetzung einer

langfristigen Planung. Fachliche und politische Veränderungen erfordern langfristiges Denken. Ihre Ergebnisse werden vielfach erst nach mehreren Jahren sichtbar sein. Diestrategische Planung projektiert ihre Arbeitsziele für einen Zeitraum von mehreren Jahren. Dieses bietet auch die Chance für eine zielgerichtete Verfolgung und auch permanente Überprüfung gesundheitlicher Belange. Notwendig ist eine Analyse der konkreten Gesundheitsprobleme der Bezirksbevölkerung, die in die Formulierung von operationalisierten Zielen zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage mündet.

 

4. Förderung ressortübergreifenden Handelns

Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass alle Ressorts Erkenntnisse über gesundheitliche Effekte, soweit sie ihren Zuständigkeitsbereich berühren, in Planung und Organisation berücksichtigen, und dass alle relevanten Fachressorts Informations- und Kooperationsverfahren zur Umsetzung eines zielorientierten abgestimmten Vorgehens hinsichtlich gesundheitsrelevanter Planungen und Entscheidungen entwickeln. Notwendig ist eine über Fächer-, Organisations- und Berufsgrenzen hinaus reichende Arbeits- und Denkweise. Es geht hierbei nicht nur um die klassischen Bereiche Gesundheit und Soziales, sondern beispielsweise auch im Bereich des Bauwesens, der Verkehrsplanung, der Altenhilfepolitik, der Erwachsenenbildung und der Wirtschaftsförderung sind Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen, der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens, der zielgerichteten Verbesserung der Gesundheitssituation usw. regelmäßig als relevante Aspekte mit einzubeziehen.

 

5. Verbesserung der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern

Dieses erfordert, dass die öffentlichen Institutionen und freien Träger verstärkt Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen schaffen, die eine breite Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dieses findet Ausdruck in Projektmerkmalen wie Zugänglichkeit und Informationsoffenheit. Weiterhin muss eine Förderung der unterstützenden Infrastruktur für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement stattfinden, wobei sich eine Einbeziehung in die Weiterentwicklung der bezirklichen Gesundheitsförderung und die Aktivitäten zum Aufbau des Gesunde-Städte-Netzwerkes anbietet.

 

Weitere Informationen: www.gesunde-staedte-netzwerk.de

 

 
 

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