Drucksache - 0859/XVIII  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplans 7-1 für das Gelände zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
8.a Abwägungsprotokoll
8. B`plan Stand 07.04.08

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplan 7-1 für das Gelände zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

 

Das Bezirksamt bittet,

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 29.06. 2005 über den Bebauungsplan 7-1 unterrichtet. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt sind 27 Stellungnahmen eingegangen

 

Die zu den vorgestellten Planungszielen vorgebrachten und für die verbindliche Bauleitplanung relevanten Äußerungen der Behörden sind mit der jeweiligen Abwägung der Anlage 1 zu entnehmen. Weitgehend soll an den Planungszielen des Bebauungsplans, wie sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurden festgehalten werden. Lediglich die vom Deutschen Technikmuseum genutzten Bereiche werden abweichend von der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet nachrichtlich als Bahnanlage dargestellt.

 

Rechtsgrundlagen:

·         Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

·         Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

·         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 

 
 

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