Drucksache - 0855/XVIII  

 
 
Betreff: Schulhelferstruktur aufrechterhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SchuleBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
03.03.2009 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.03.2009 
23. öffentliche Sonder-Sitzung des Ausschusses für Schule mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
02.06.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Schule 07.10.08
geänderte Version
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 02.12.2008 wurde dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. E Jürgen Zöllner, der Inhalt der Drucksache “Schulhelferstruktur aufrechterhalten” mit der Bitte zur Kenntnis gegeben, sich des Themas anzunehmen und das Bezirksamt über das weitere Vorgehen zu informieren.

 

Mit Schreiben vom 30.12.2008 teilt der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung hierzu folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

für Ihr Schreiben, welches ich mit großem Interesse gelesen habe, danke ich Ihnen herzlich. Sie sprechen neben dem Einsatz von Schulhelfer/innen für schwerstmehrfachbehinderte und autistische Kinder auch das Antrags- und Prüfverfahren an und beziehen sich dabei auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.10.2008. Dazu kann ich auf Folgendes hinweisen:

 

Die Anträge von Schulen auf Genehmigung von Schulhelfer/innen für das laufende Schuljahr wurden gegen Ende des Schuljahres 2007/08 gestellt und von der zuständigen Schulaufsicht und den Koordinatoren/innen in den regionalen Außenstellen im Rahmen der “gedeckelten” Regeletats der Bezirke beschieden. Dies erfolgte zu Beginn der Sommerferien.

 

Darüber hinaus gehende Anträge, die finanziellen Mehrbedarf auslösen, wurden von den Koordinatoren/innen der regionalen Außenstellen an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weitergeleitet, zentral geprüft und entschieden. Die Bearbeitung dieser mehrbedarfsauslösenden Anträge ist sowohl vom Abgabetermin der Unterlagen abhängig als auch davon, ob sie vollständig vorgelegt wurden oder Rückfragen notwendig sind.

 

Es kann durchaus vorkommen, dass beantragte Schulhelferstunden nicht bewilligt werden. Das liegt entweder am nicht nachgewiesenen Anspruch oder aber die Schulen, vor allem sonderpädagogische Förderzentren, erhalten einen Ausgleich durch zusätzliche Betreuerinnen oder Betreuer. Durch diese zusätzliche Ausstattung ist im Regelfall der Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern an sonderpädagogischen Förderzentren entsprechend zu mindern. Da das Recht auf Bildung uneingeschränkt für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gilt, erfolgt allerdings durch meine Verwaltung in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, so dass auch jetzt in hohem Maße weiterhin Schulhelferstunden für Schülerinnen und Schüler an Regelschulen als auch an sonderpädagogischen Förderzentren bewilligt werden. Mit Blick auf das kommende Schuljahr wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, das Verfahren der Prüfung und Genehmigung der Schulhelferanträge zu optimieren.

 

Da der Schulhelfereinsatz eine schulorganisatorische Maßnahme ist, haben Eltern keine Möglichkeit der Antragstellung. Das bleibt ausschließlich den Schulleitungen vorbehalten. Selbstverständlich können sich die Eltern aber mit ihrem Wunsch an die Schulleiter/innen wenden.

 

Die freien Träger, mit denen die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Umsetzung der Schulhelfermaßnahmen vertragliche Vereinbarungen getroffen hat, sichern die Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Schulhelfermaßnahmen für autistisch behinderte Schülerinnen und Schüler werden vorwiegend vom Verein “Autismus Deutschland” umgesetzt.

 

Ich hoffe, mit diesen Informationen auf ihr Anliegen ausreichend eingegangen zu sein. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, können Sie sich gern auch direkt an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere an Frau Lüth, wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner

 

 

Parallel hierzu ist die Vorlage Nr. 447/2008 zum Thema “Schulhelfer”, die die gleiche Zielsetzung wie der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat, in der Sitzung des Rats der Bürgermeister am 18.12.2008 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur überwiesen worden.

 

 
 

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