Drucksache - 0838/XVIII  

 
 
Betreff: Beachtung ökologischer Grundlagen bei der Anschlussnutzung des Flughafengeländes in Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnsinahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0838/XVIII) vom 15.10.2008 zum Antrag der Fraktion der CDU, betrifft : Beachtung ökologischer Grundlagen bei der Anschlussnutzung des Flughafengeländes in Tempelhof – die  BVV ersucht das Bezirksamt , sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das die ökologisch wichtige Versorgung mit “Frischluft” über das Tempelhofer Feld auch zukünftig sichergestellt bleibt.

- Schlussbericht -

 

Das ehemalige Flugfeld Tempelhof ist ein Kaltluftentstehungsgebiet von sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung und stellt neben anderen, z.B. dem Großen Tiergarten, dem Grunewald und den Kleingartenflächen am Priesterweg einen sehr bedeutsamen klima- und immissionsökologischen Ausgleichsraum für Berlin dar. Die kalte Luft trägt zur Durchlüftung der direkt angrenzenden Siedlungsgebiete bei und wirkt zusätzlich noch bis in die Innenstadt hinein. Um diese Funktion zu erhalten und zu verbessern, sind Nutzungsintensivierungen in Form von Verdichtungen und die Errichtung von Austauschbarrieren am Rand des ehemaligen Flugfeldes zu vermeiden.

 

Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die weitere Entwicklungsplanung auf dem ehemaligen Flughafengelände zuständig. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist über die Zusammenarbeit an den Planungskonzepten für die Nachnutzung des Tempelhofer Feldes und die Planverfahren dazu in den Planungsprozess eingebunden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung zur Änderung des Berliner Flächennutzungsplanes (parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) hat sich der Bezirk mit seiner Stellungnahme beteiligt und gerade auch auf die klimatische Bedeutung hingewiesen. Dieser Aspekt ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt und wird in der Projektbearbeitung und in den Planverfahren gewürdigt. Seit 1994 bereits stellt der FNP für das Tempelhofer Feld Bau- und Freiflächen dar, die nunmehr dem aktualisierten Planungskonzept angepasst werden sollen. Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte ist bereits Gegenstand der genannten Planungsverfahren einschließlich der laufenden Änderung des Berliner Landschaftsprogramms. Diesen Sachverhalt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – I B 16 – mit Schreiben vom 20.11.2008 bestätigt.

 

 

 
 

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