Drucksache - 0836/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Unterbringung mehr von Menschen im Lager Motardstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksverordneter DIE LINKE
  Gindra, Harald
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird ersucht,

1.      sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Standort der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 durch das Land Berlin möglichst schnell aufgelöst wird, und bis dahin grundsätzlich keine Menschen in diese Einrichtung eingewiesen und dort untergebracht werden.

 

2.      den gegenwärtig auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 lebenden und vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg betreuten Menschen nach Einzelfallprüfung unter Ausnutzung des Auslegungsspielraumes des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Asylverfahrengesetzes das Angebot zu unterbreiten und zu ermöglichen, in eigenen Wohnungen zu leben.

 

 

Begründung:

Trotz einiger Veränderungen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin, bleibt die Situation für die dort lebenden Menschen angespannt. Auch weiterhin ist die Einrichtung kein für die Unterbringung geeigneter Ort. Die Bewohner sind dort mitten in einem Industriegebiet weitgehend vom sozialen und kulturellen Leben der Stadt Berlin ausgeschlossen und isoliert. Der Standort ist von seinen Verkehrs- und Wegebeziehungen für eine Unterbringung unangemessen. Menschen, die außerhalb der vom Bund gesetzlich geregelten Aufnahme in einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin leben müssen, sind weitgehend von Integrationsbemühungen und der Aufnahme in die Gesellschaft ausgeschlossen. Die Unterbringung in eigenem Wohnraum verbessert die Lebensqualität und die Möglichkeiten der sozialen und kulturellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die BVV sollte sich dabei an der breiten parteiübergreifenden Beschlusslage zu diesem Thema in den Bezirksverordnetenversammlungen Pankow und Marzahn-Hellersdorf orientieren.

 

 
 

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