Drucksache - 0834/XVIII
Eine
Sondernutzung (Individualrecht) ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende
Nutzung aus dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht. Der Gemeingebrauch einer
öffentlichen (gewidmeten) Straße als
Kollektivrecht beinhaltet die übliche Nutzung (Laufen, Befahren, Verweilen,
ortsüblicher Nutzung usw.) der Flächen. Bei der
Erstellung (kommerzieller) Fotoaufnahmen handelt es sich um die reine
Darstellung einer Situation für Dritte, die auch archiviert und ggf. vermarktet
werden kann. Die Aufnahmen werden beim Befahren einer öffentlichen Straße
vorgenommen. Das Befahren ist im Rahmen des Gemeingebrauchs möglich.
Straßenverkehrsrechtlich (§ 29 StVO) liegt ein übermäßiger Gebrauch einer
Straße dann vor, wenn entweder eine Veranstaltung stattfindet oder die Nutzung
mit Fahrzeugen erfolgt, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die
gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten. Beides trifft hier
nicht zu. Eine Erlaubniserteilung aus dem Straßengesetz oder der
Straßenverkehrsordnung ist daher nicht erforderlich. Ob die
Darstellung im Internet oder die Vermarktung gegen z.B. Datenschutzrechte
verstößt, lässt sich straßen- und straßenverkehrsrechtlich nicht prüfen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |