Drucksache - 0831/XVIII  

 
 
Betreff: Gelände Monumentenstraße für soziale Belange sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
im ÄR geänderte Version
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

 

über den Beschluss der  BVV vom 15.10.2008, Drucks. Nr. 0831/XVIII, Gelände Monumentenstraße für soziale Belange sichern,

 

das Bezirksamt möchte einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Schwielowsee-Grundschule/Kinderzentrum Monumentenstraße mit dem Ziel der Festsetzung

 

„Bildung, Kultur, sozialer Gemeinbedarf und Jugendeinrichtungen“

 

aufstellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am 17.08.2010 beschlossen für das Gelände der ehemaligen Schwielowsee-Grundschule/Kinderzentrum Monumentenstraße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-38 aufzustellen.

 

Mit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (BVV), Drucksache Nr. 831/XVIII vom 15.10.2008 wurde das Bezirksamt aufgefordert, einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen “Schwielowsee-Grundschule/ Kinderzentrum Monumentenstraße“ aufzustellen und hier nur Einrichtungen von “Bildung, Kultur, sozialer Gemeinbedarf und Jugend“ vorzusehen. Durch die Nutzungsvorgabe sollten andere für den vorliegenden Blockinnenbereich möglicherweise nicht unproblematische Nutzungsarten von vornherein ausgeschlossen werden.

 

Die Abteilung Bauwesen hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesentwicklungsabteilung die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich mit der genannten Zielsetzung aus dem BVV-Beschluss gemäß § 5 AGBauGB  angezeigt und im Januar 2009 die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplans - mit der vorgesehenen Bezeichnung 7-38 - von den genannten Stellen erhalten.

 

Wegen bestehender konkreter Bauabsichten des Erwerbers für das Grundstück Monumentenstraße 13A/13B und der Prüfung eines entsprechenden Vorbescheidantrags wurde der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans vorerst nicht gefasst.

 

Anfang Januar 2010 war noch unter Vorbehalt ein Bauvorbescheid im Rahmen einer Ausnahmeregelung im Sinne von § 31 Abs. 1 BauGB in Aussicht gestellt worden. Damit wäre ein konkretes Bauvorhaben nach geltendem Recht zulässig gewesen, das auch dem BVV-Beschluss vom 15. Oktober 2008 bezüglich der Art der Nutzung  entsprochen hätte.

 

Nach bekannt gewordenen Schwierigkeiten des Antragstellers des Vorhabens im Frühjahr 2010 waren auch die aus dem genannten BVV-Beschluss sich ergebenden Planungsziele für den schützenswerten  Blockinnenbereich nicht mehr als gesichert anzusehen. Das Bezirksamt fasste deshalb am 17.08.2010 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-38 mit dem Ziel einer Festsetzung der im BVV-Beschluss vom 17.08.2008 genannten Nutzungen. Durch den Bezirksamtsbeschluss vom 17.08.2010 wird der Beschluss der BVV vom 15. Oktober 2008 als umgesetzt angesehen.

 

 
 

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