Drucksache - 0831/XVIII
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des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV vom 15.10.2008, Drucks. Nr. 0831/XVIII, Gelände Monumentenstraße für soziale Belange sichern, das Bezirksamt möchte einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Schwielowsee-Grundschule/Kinderzentrum Monumentenstraße mit dem Ziel der Festsetzung „Bildung,
Kultur, sozialer Gemeinbedarf und Jugendeinrichtungen“ aufstellen. Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat am 17.08.2010 beschlossen für das Gelände der ehemaligen Schwielowsee-Grundschule/Kinderzentrum Monumentenstraße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-38 aufzustellen. Mit
dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (BVV),
Drucksache Nr. 831/XVIII vom 15.10.2008 wurde das Bezirksamt aufgefordert,
einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen
“Schwielowsee-Grundschule/ Kinderzentrum Monumentenstraße“
aufzustellen und hier nur Einrichtungen von “Bildung, Kultur, sozialer
Gemeinbedarf und Jugend“ vorzusehen. Durch die Nutzungsvorgabe sollten
andere für den vorliegenden Blockinnenbereich möglicherweise nicht
unproblematische Nutzungsarten von vornherein ausgeschlossen werden. Die
Abteilung Bauwesen hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der
Gemeinsamen Landesentwicklungsabteilung die beabsichtigte Aufstellung eines
Bebauungsplanes für diesen Bereich mit der genannten Zielsetzung aus dem
BVV-Beschluss gemäß § 5 AGBauGB
angezeigt und im Januar 2009 die Zustimmung zur Aufstellung des
Bebauungsplans - mit der vorgesehenen Bezeichnung 7-38 - von den genannten
Stellen erhalten. Wegen
bestehender konkreter Bauabsichten des Erwerbers für das Grundstück
Monumentenstraße 13A/13B und der Prüfung eines entsprechenden
Vorbescheidantrags wurde der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans vorerst nicht gefasst. Anfang
Januar 2010 war noch unter Vorbehalt ein Bauvorbescheid im Rahmen einer
Ausnahmeregelung im Sinne von § 31 Abs. 1 BauGB in Aussicht gestellt worden.
Damit wäre ein konkretes Bauvorhaben nach geltendem Recht zulässig gewesen, das
auch dem BVV-Beschluss vom 15. Oktober 2008 bezüglich der Art der Nutzung entsprochen hätte. Nach
bekannt gewordenen Schwierigkeiten des Antragstellers des Vorhabens im Frühjahr
2010 waren auch die aus dem genannten BVV-Beschluss sich ergebenden
Planungsziele für den schützenswerten
Blockinnenbereich nicht mehr als gesichert anzusehen. Das Bezirksamt
fasste deshalb am 17.08.2010 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
7-38 mit dem Ziel einer Festsetzung der im BVV-Beschluss vom 17.08.2008
genannten Nutzungen. Durch den Bezirksamtsbeschluss vom 17.08.2010 wird der
Beschluss der BVV vom 15. Oktober 2008 als umgesetzt angesehen. |
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