Drucksache - 0813/XVIII  

 
 
Betreff: Kleingartenanlage Maxstraße erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 16.12.08

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.9.2008 folgenden Beschluss (Drucks.Nr. 0813/XVIII):

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, zu prüfen, wie die Kleingartenanlage Maxstraße in ihrem Bestand langfristig gesichert werden kann.”

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Die KGA Maxstraße befindet sich im Fachvermögen des Fachbereichs Natur.

Die KGA ist durch den geltenden Kleingartenentwicklungsplan bis zum Jahr 2014 vor einer Kündigung geschützt. Darüber hinaus gehenden Schutz genießt die KGA formal nicht.

Eine Regelung, wie beim Auslaufen der Schutzfrist verfahren wird, gibt es nicht. Die Nichtverlängerung der Schutzfrist wäre hier ein Novum. Da seitens des Fachbereichs Natur keine Veränderungen an der Fläche geplant sind, wird auch nach dem Ablauf der Schutzfrist die Fläche als KGA betrieben werden. Allerdings besteht nach Ablauf der Schutzfrist natürlich kein Schutz der Kolonie vor evtl. Kaufabsichten durch Dritte (sofern ein Verkauf vom Bezirk befürwortet wird) oder einer anderweitigen bezirksinternen Nutzung (sofern eine anderweitige Nutzung angestrebt wird und Mehrheiten findet). An beiden Möglichkeiten scheint aber derzeit kein Interesse zu bestehen.

 

Somit ist die KGA Maxstraße auch über das Jahr 2014 hinaus als dauerhaft gesichert anzusehen, sofern nicht das Bezirksamt selbst die Fläche für andere Nutzungen freigibt.

 

Eine weitergehende Sicherungsmöglichkeit wäre eine planungsrechtliche Umwidmung der derzeit durch den Bebauungsplan XI-118 als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche durch ein neues Bebauungsplanverfahren.

Zwar wäre aufgrund der geringen Größe der Kolonie mit rd. 6.000 m² und 35 Parzellen grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, einen Bebauungsplan mit der Festsetzung der Kolonie als Dauerkleingartenanlage aus den Darstellungen des FNP (gewerbliche Baufläche) zu entwickeln. Das Bezirksamt hält dies jedoch aus den oben dargelegten Gründen nicht für erforderlich.

 

Im übrigen ist zu bedenken, dass eine Vielzahl von Kolonien in vergleichbarer rechtlicher Situation besteht. Eine Sicherung der Kolonie Maxstraße durch ein B-Plan-Verfahren würde sicherlich Begehrlichkeiten anderer Kolonien nach entsprechender Sicherung auslösen, die kaum abwehrbar wären, was sehr schnell an die Grenzen der Kapazitäten der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stoßen würde, die das Bezirksamt eher für stadtentwicklungspolitisch bedeutsamere und Investitionen vorbereitende B-Plan-Verfahren einsetzen möchte.

Schließlich wird zu bedenken gegeben, dass langfristig wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeiten aufgeben werden würden, wenn in größerem Umfang derzeit nicht gesicherte, planungsrechtlich für andere Nutzungen vorgesehene und geeignete Kleingartenanlagen dauerhaft und so gut wie nicht rückholbar als solche festgeschrieben werden würden. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass die Option erhalten bleiben muss, entsprechende Kolonieflächen langfristig zugunsten von Unternehmensansiedlungen oder anderen, öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Nutzungen in Anspruch zu nehmen.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

 

 
 

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