Drucksache - 0811/XVIII  

 
 
Betreff: Einheitliche Regelung im Umgang mit den sog. Heizpilzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Golm, ThorstenOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Genehmigungsfreiheit von sog. Heizpilzen im Bezirk zu erhalten. Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister für eine möglichst einheitliche Regelung zur genehmigungsfreien Nutzung der Heizpilze einsetzen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 28.Februar 2009 über die Erfolge zur Umsetzung dieses Beschlusses zu berichten.

 

 

Begründung:

Heizpilze sind seit einigen Jahren nicht mehr aus dem Stadtgebiet wegzudenken. Ihre Ausweitung im Stadtbild vor und in Gastronomiebetrieben ist Ausdruck des wirtschaftlichen Erfolges, den sie für ihre Betreiber mit sich bringen, aber auch der Akzeptanz bei den Kunden. Die Nutzung von Terrassenflächen auch in kühleren Jahreszeiten entspricht vielfach dem neuen Lebensgefühl der Berlinerinnen und Berliner. Beschneidet man die Nutzungsmöglichkeit, beschneidet man auch die Umsätze der betreibenden Gastronomen und mindert die Attraktivität insbesondere des Schöneberger Nordens. Wettbewerbsverzerrungen durch gut gemeinte aber schlecht durchdachte staatliche Regelungen sind zu unterlassen. Die höchstrichterliche Entscheidung zum Berliner Rauchverbot zeigt deutlich, dass eine einheitliche Lösung gefordert ist.

Da eine berlinweite, genehmigungsfreie Nutzung der Heizpilze für die Betreiber die einfachste, kostengünstigste und wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung darstellt, soll im Rat der Bürgermeister hierfür geworben und dann der BVV berichtet werden.

 

 
 

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