Drucksache - 0801/XVIII
Das Bezirksamt bittet, das Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Ergebnis der Beteiligung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan 7-28 VE mit Schreiben vom 14. Dezember 2007 frühzeitig unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit bis zum 1. Februar 2008 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 2. Januar bis einschließlich 1.
Februar 2008 statt. Vorgestellt wurden dabei der entwurf zum Vorhaben- und
Erschließungsplan vom 17. Oktober 2007, der Bebauungsplanentwurf 7-28 VE, Stand
Dezember 2007, mit Begründung. Darüber hinaus konnten folgende Gutachten
eingesehen werden: -
Eingriffsgutachten
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Büro Planergemeinschaft, Stand 11. Mai
2007 -
Schallprognose,
Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen und –immissionen eines
ALDI-Marktes einschließlich Stellplatzanlage, des Aktustikbüros G. Maus, Hohen
Neuendorf, Stand 24. Juli 2007 -
Ergänzungen
zur Schallprognose Bericht Nr. 0703 B 01 008A, des Aktustikbüros G. Maus, Hohen
Neuendorf, Stand Oktober 2007 -
Voruntersuchung
zum Neubau eines Aldi-Marktes am Lichtenrader Damm in Berlin des Ingenieurbüro
für Straßentechnik und Organisation, Frankfurt (Oder), Stand 30. Juli 2007 Es wurden sowohl Stellungnahmen von den Behörden als auch
von Bürgern abgegeben, die mit der jeweiligen Entscheidung des Amtes Planen,
Genehmigen und Denkmalschutz, Fachbereich Planen (vgl. Anlage 1 und 2,
die Stellungnahmen der Bürger und Behörden/Träger wurden wörtlich in der
Abwägung wiedergegeben) zu entnehmen sind. Als Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligungen werden der Entwurf zum Vorhaben- und
Erschließungsplan, der Bebauungsplan- und der Begründungsentwurf teilweise
geändert und ergänzt. Als nächster Verfahrenschritt wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dieses Beteiligungsverfahren wird jedoch erst nach Klärung der noch offenen Punkte (vlg. Abwägungsergebnisse) durchgeführt werden. Aus der Prüfung und Abstimmung (insbesondere mit den zuständigen Senatsstellen) können sich noch Änderungen des Verkehrsgutachtens einschließlich Verkehrskonzept ergeben. Das Verkehrsgutachten kann darüber hinaus Überarbeitungen der Schallprognose und Ergänzungen der Eingriffs-Ausgleichbilanzierung (bzgl. Straßenbäumen) nach sich ziehen. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.
Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.
Juli 2006 (GVBl. S. 819) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |