Drucksache - 0799/XVIII  

 
 
Betreff: Bundesratsinitiative notwendig:
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Senat aufzufordern,

1.      eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Aufhebung der Optionsregelung gemäß § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz  zu ergreifen bzw. entsprechende Initiativen anderer Länder zu unterstützen,

2.      der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30. Oktober 2008 darüber zu berichten.

 

Begründung:

Mit der  Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 wurde jedes in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kind, unabhängig von der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern, automatisch Deutsche oder Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein  unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

 

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen konnten auch Kinder, die am 1.1.2000 das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, einen Einbürgerungsantrag stellen. Neben der deutschen Staatsbürgerschaft können diese Kinder ebenfalls die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten, müssen sich jedoch bei Vollendung der Volljährigkeit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Seit Beginn des Jahres tritt diese so genannte Optionsregelung erstmalig in Kraft, weil die ersten Kinder ihre Volljährigkeit erreichen und sie vor die Wahl gestellt werden, eine ihrer Staatsangehörigkeiten abzugeben.

 

Hiergegen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, u. a. mit Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes im Hinblick auf Kinder aus binationalen Familien.

 

Außerdem werden gravierende Anwendungsprobleme bei der Umsetzung und Bearbeitung der Optionsregelung, u. a. aufgrund des hohen bürokratischen Verwaltungsaufwands und daraus resultierender ungeklärter Fragestellungen, befürchtet.

 

Vor diesem Hintergrund besteht sowohl aus verwaltungstechnischen als auch aus integrationspolitischen Gesichtspunkten die Notwendigkeit, die Mehrstaatlichkeit von hier geborenen jungen Erwachsenen äquivalent zu Kindern aus binationalen oder EU-Familien zuzulassen.

 

 
 

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