Drucksache - 0792/XVIII  

 
 
Betreff: Regionalbahnhalt am Bahnhof Buckower Chaussee muss realisiert werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.09.2008 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschl.Empf.
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage.

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0792/XVIII) vom 19.11.2008 zum Antrag der Fraktion der CDU, betrifft :

Regionalbahnhalt am Bahnhof Buckower Chaussee muss realisiert werden

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen von Senat und Bahn für die planerische Festschreibung des Regionalbahnhalts am Bahnhof Buckower Chaussee einzusetzen. Rund 150.000 Menschen im Einzugsbereich dürfen nicht vom Regionalbahnverkehr abgekoppelt werden.

 

- Schlussbericht -

 

Das Land Berlin hat im August 2007 die Planung und die Vorleistung für die Regionalbahnsteige am Bf. Buckower Chaussee zu Lasten des Landes Berlin bei der DB AG bestellt. Wegen der Bedeutung dieser Maßnahme ist die DB AG darum gebeten worden, die Umplanung der bis zu jenem Zeitpunkt vorhandenen Planung der Dresdener Bahn (zum Planfeststellungsabschnitt 1 gehörig) zügig vorzunehmen, damit kein Zeitverzug der gesamten Maßnahme Dresdener Bahn entsteht. Diese Änderungsplanung befindet sich in Arbeit.

In der Stellungnahme von SenStadt wird ausgeführt: “Eine Realisierung des Haltepunktes ist nur im Zusammenhang mit der Realisierung einer Straßenbahntangente im Süden denkbar.” Dies wird von SenStadt damit begründet, dass mit der Straßenbahn eine erhöhte Umsteigerfrequenz für die Nahverkehrstangente generiert wird. Eine Bewertung und Priorisierung dieser Maßnahme erfolgt im Zuge der Fortschreibung des StEP Verkehr, mit der noch im Jahr 2009 zu rechnen ist. Eine Realisierung des Haltepunktes ist mit Bundesschienenwege-Ausbaugesetz- (BschwAG-) Mitteln vorgesehen.

Eine Bestellung des Haltepunktes Buckower Chaussee für die Regionalbahn ist bisher nicht erfolgt.

 

Diese Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält das Bezirksamt nicht für eine tragfähige Problemlösung. Das Bezirksamt wird sich daher zunächst im Rahmen der Fortschreibung des STEP Verkehr um die Aufnahme der Bestellung des Haltepunktes Buckower Chaussee für die Regionalbahn als Handlungsschwerpunkt einsetzen. Unabhängig davon bemüht sich das Bezirksamt weiterhin darum, dass den bestellten planerischen Vorleistungen bei der Eisenbahnüberquerung im Zuge der Buckower Chaussee möglichst schnell eine Baumaßnahme folgt.

 

 
 

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