Drucksache - 0683/XVIII
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Das Bezirksamt hat sich
zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin VLB gewandt.
Dem Wunsch
der BVV, auch auf der nördlichen Seite einen Gehweg zur Verfügung zu stellen,
konnte nicht entsprochen werden, da für die Fertigstellung der Fußgängerbrücke
die Sperrung des Bussonderfahrstreifens zur Einrichtung einer Baustelle
erforderlich wurde. Die Verkehrslenkung Berlin hat eine entsprechende Anordnung
am 21.08.2008 erteilt. Die
Verkehrslenkung Berlin konnte bei ihrer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung
und der umgesetzten Maßnahmen vor Ort bisher kein Sicherheitsdefizit
feststellen, da auf beiden Seiten des gesperrten Gehweges eine
Lichtsignalanlage vorhanden ist. Dies stellt ein Höchstmaß an Sicherheit dar.
Außerdem ist die Länge des Umwegs für die Fußgänger denkbar kurz, so dass von
einer hohen Akzeptanz ausgegangen werden kann. Die VLB
sieht aufgrund der sehr eingeschränkten Platzverhältnisse keine andere Lösung
und Möglichkeiten weitere Maßnahmen anzuordnen. |
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