Drucksache - 0622/XVIII  

 
 
Betreff: Besserer Verkehrsfluss an der Einmündung Komturstraße in die Oberlandstraße/Germaniastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
26.05.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE Um/Nat/Verk 26.05.08
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende Antwort erhalten.

 

Zum besseren Verkehrsfluss wurde mit dem o. g. Beschluss das Anbringen eines Grünpfeilschildes von der Komturstraße in die Oberlandstraße beantragt.

Bei der Entscheidung über das Anbringen von Grünpfeilschildern sind im besonderen Maße die Belange der Blinden und stark Sehbehinderten Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Betroffenen orientieren sich mit dem Gehör. Beim Anfahren der bei Rot abbiegenden Kraftfahrzeuge nehmen Blinde und stark Sehbehinderte an, dass auch sie grün haben, wodurch Kollisionen mit dem Querverkehr entstehen können. Verhindert werden kann das nur, wenn die Lichtzeichenanlage über eine blindengerechte Ausstattung verfügt. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus im Jahr 2003 beschlossen, neue Grünpfeilschilder nur noch an Lichtzeichenanlagen anzubringen, die über eine blindengerechte Ausstattung verfügen.

 

Die Lichtzeichenanlage Germaniastraße/Komturstraße ist nicht blindengerecht ausgestattet. Daher kommt das Anbringen eines Grünpfeilschilds nicht in Betracht.

 

Erst bei einem späteren Ersatzbau der Lichtzeichenanlage könnte das stärkere Rechtsabbiegebedürfnis Berücksichtigung finden.

 

Nach erneuter Nachfrage hat die Verkehrslenkung Berlin mitgeteilt, dass die Verkehrsdichte in ihrer Entscheidung bereits berücksichtigt wurde.

 

 
 

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