Drucksache - 0622/XVIII
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Das
Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB)
gewandt und folgende Antwort erhalten. Zum
besseren Verkehrsfluss wurde mit dem o. g. Beschluss das Anbringen eines
Grünpfeilschildes von der Komturstraße in die Oberlandstraße beantragt. Bei der
Entscheidung über das Anbringen von Grünpfeilschildern sind im besonderen Maße
die Belange der Blinden und stark Sehbehinderten Verkehrsteilnehmer zu
berücksichtigen. Die Betroffenen orientieren sich mit dem Gehör. Beim Anfahren
der bei Rot abbiegenden Kraftfahrzeuge nehmen Blinde und stark Sehbehinderte
an, dass auch sie grün haben, wodurch Kollisionen mit dem Querverkehr entstehen
können. Verhindert werden kann das nur, wenn die Lichtzeichenanlage über eine
blindengerechte Ausstattung verfügt. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus im Jahr
2003 beschlossen, neue Grünpfeilschilder nur noch an Lichtzeichenanlagen
anzubringen, die über eine blindengerechte Ausstattung verfügen. Die
Lichtzeichenanlage Germaniastraße/Komturstraße ist nicht blindengerecht ausgestattet.
Daher kommt das Anbringen eines Grünpfeilschilds nicht in Betracht. Erst bei
einem späteren Ersatzbau der Lichtzeichenanlage könnte das stärkere
Rechtsabbiegebedürfnis Berücksichtigung finden. Nach
erneuter Nachfrage hat die Verkehrslenkung Berlin mitgeteilt, dass die
Verkehrsdichte in ihrer Entscheidung bereits berücksichtigt wurde. |
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