Drucksache - 0562/XVIII  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugenderholungsstätte Stadtrandheim Tempelhof auf Schwanenwerder, Inselstraße 20/22, 14129 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.03.2008 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK

Für die o

 

Für die o.g. Einrichtung ist auf Grundlage der Beschlüsse des BA vom 05.09.2006 und des Jugendhilfeausschusses vom 18.04.2007 ein Interessenbekundungs-verfahren mit dem Ziel durchgeführt worden, dass ab 01.01.2008 die Einrichtung und die Fortsetzung des Betriebes als Kinder- und Jugenderholungsstätte durch einen freien Träger gewährleistet werden wird.

Der Träger GFBM e.V. ist mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26.09.2007 ausgewählt worden.

Die Vertragsverhandlungen sind weit fortgeschritten.

Da ein unmittelbarer Anlieger des Grundstückes durch seinen Rechtsanwalt die Auffassung vertritt, dass die im Konzept des Trägers ausgeführten und beabsichtigten Nutzungsarten eine Erweiterung der bisherigen Nutzung darstellen und diese rechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig seien, kann der Übertragungsprozess zunächst nicht zu Ende geführt werden.

Um die Rechtssicherheit für die angestrebte Nutzung zu erhalten, stellt das BA Tempelhof-Schöneberg einen Bauvorantrag an das BA Steglitz-Zehlendorf.

Aus diesem Verfahren ergibt sich eine zeitliche Verzögerung von mindestens sechs Monaten, so dass eine Übertragung frühestens zum 01.10.2008 realistisch ist.

 

Um den nahtlosen Übergang der Nutzung auf den Träger weiterhin zu ermöglichen, muss der Weiterbetrieb der Einrichtung durch das Jugendamt bis zur Übertragung sichergestellt werden.

Dies ist insbesondere zwingend notwendig, da die Mengen aus 2008 Grundlage für die Budgetierung 2010 sind und nur so 2010 die anfallenden buw-Kosten kompensiert werden können.

 

 

Wesentlich wäre jedoch auch das ausgesendete Signal, dass in diesem Jahr Kinder und Jugendliche diese Einrichtung nutzen können. Für den übernehmenden Träger wären sonst die Startbedingungen extrem verschlechtert, da nur Kontinuität die bisherigen Nutzer weiter an die Einrichtung bindet!

 

Das Bezirksamt hat daher für den Übergangszeitraum beschlossen, die Einrichtung übergangsweise mit einem Minimalaufwand weiter selbst zu betreiben:

 

Die Einrichtung wird vom 01.03.2008 - 30.09.2008 bzw. längstens bis 31.12.2008 vom Bezirksamt weiter betrieben.

 

Für die Umsetzung ist von folgendem personellen und finanziellen Aufwand auszugehen:

 

·         Ein Mitarbeiter aus einer Jugendfreizeiteinrichtung wird entsprechend der Belegung für die Aufgabe als Pädagogische Leitung eingesetzt.

·         Die Verpflegung/Beköstigung wird durch ein Ausbildungs-/Beschäftigungsprojekt oder durch einen Caterer im Verbund mit dem Tempelhofer Landheimverein übernommen. Dem Bezirksamt entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da wie bisher ein Teil der Einnahmen dafür verwandt wird.

·         Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, inklusive Reinigung, sind auf Grundlage der beiden letzten Jahre für den maximalen Zeitraum bis zum 31.12.2008 ermittelt worden.

Es wird von einem geschätzten Aufwand von ca. 60.000,00 € ausgegangen, der zum Teil durch die Einnahmen gedeckt werden kann und zum Teil auch bei Nichtnutzung anfällt. Die Differenz aufgrund der Schätzungen auf Basis 2007 bleibt deutlich unter 10.000,00 €.

 

 

 
 

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