Drucksache - 0517/XVIII  

 
 
Betreff: Bürgerhaushalt auf den Weg bringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
04.06.2008 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, das folgende Konzept zur Einführung eines Bürgerhaushalts zur Kenntnis zu nehmen:

 

Konzept

zur Einführung eines Bürgerhaushalts

im Bezirk Tempelhof – Schöneberg

 

Gliederung

A.      Allgemeine Einführung

  1. Begriffsbestimmung
  2. Kriterien eines Bürgerhaushalts

 

B.     Rahmenbedingungen und bisherige Umsetzungen

  1. Rahmenbedingungen in Berlin
  2. Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof – Schöneberg
  3. Umsetzungen in anderen Bezirken

 

C.     Einführung im Bezirk Tempelhof – Schöneberg

  1. Zusammenarbeit zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung
  2. Organisation des Beteiligungsverfahrens
  3. Außendarstellung

 

D.     Zeitplan

 

E.     Schlussbetrachtung

 

 

 

 

A.      Allgemeine Einführung

  1. Begriffsbestimmung

 

Bei der Definition des Begriffs “Bürgerhaushalt” hat sich das Bezirksamt an einer Ausarbeitung von C. Herzberg / C. Cuny zum Thema “Bürgerhaushalt und die Mobilisierung von Bürgerwissen” vom Oktober 2007 orientiert. Danach gibt es bei der Identifizierung der Beispiele in der Region Berlin – Brandenburg keine festgelegte Methode. Ein Bürgerhaushalt kann verschiedene Formen annehmen – dabei muss das Verfahren nicht expliziert unter der Bezeichnung “Bürger- bzw. Beteiligungs-haushalt” durchgeführt werden. Er muss vielmehr die unter 2. genannten Kriterien erfüllen.

 

  1. Kriterien eines Bürgerhaushalts

 

In der unter 1. genannten Ausarbeitung werden folgende Kriterien genannt, damit ein Bürger- bzw. Beteiligungshaushalt die Bedingungen erfüllt:

 

a)      Im Zentrum der Partizipation stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen;

b)      Die Beteiligung findet auf der Ebene eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt;

c)      Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt;

d)      Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die Miteinbe-ziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar;

e)      Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Die verpflichtende Unterrichtung der Einwohnerschaft gemäß § 41 BezVG erfüllt somit nicht die Kriterien eines Bürgerhaushalts und ist weiterhin, evtl. als integrativer Bestandteil des Verfahrens, umzusetzen.

 

 

B.     Rahmenbedingungen und bisherige Umsetzungen

  1. Rahmenbedingungen in Berlin

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan, dieser ist jedoch kein eigenständiger kommunaler Haushalt, sondern gemäß Nr. 1 AV § 26a LHO Bestandteil des Haushaltsplans von Berlin und wird erst mit Feststellung durch das Haushaltsgesetz und damit durch die Landesebene wirksam.

 

Diese Feststellung des Haushaltsplans durch das Abgeordnetenhaus vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres zwingt den Bezirken einen engen Zeitrahmen auf, in den ein Beteiligungsverfahren eingepasst werden muss. Hiervon wird auch das Zeitfenster für die Beratungen in der Bezirksverordnetenversammlung berührt.

 

Zusätzlich stehen dem Abgeordnetenhaus und dem Senat das Recht zu, die der Aufstellung zugrunde liegende Zuweisung der Globalsummen mit Auflagen und Leitlinien, insbesondere zur Durchsetzung übergeordneter Zielvorstellungen, zu versehen. Hiervon hat der Senat in den letzten Jahren zunehmend z.B. durch Veranschlagungsleitlinien bei der baulichen Unterhaltung und den Lehr- und

 

Lernmitteln Gebrauch gemacht. Darüber hinaus sind im Rahmen der sog. Nachschau die Einhaltung von Berechnungsvorgaben z.B. im Bereich der Transferausgaben vor dem Hintergrund von Basiskorrekturbegehren der Bezirke überprüft und bei Abweichungen beanstandet und dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt worden.

 

Diese Einschränkung der bezirkseigenen politischen und administrativen Kompetenz, die auch von allen Verfahrenbeteiligten im Bezirk beklagt wird, ist bei einem Bürgerhaushalt der beteiligten Bürgerschaft zwingend zu vermitteln.

 

Ferner werden seit dem Haushaltsjahr 2002 nur noch sog. Doppelhaushalte aufgestellt, die ein auf Dauer angelegtes und wiederholendes Verfahren jeweils für ein Jahr unterbrechen. Diesem Teilaspekt der Zweijährigkeit muss daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Rat der Bürgermeister/innen in seiner Sitzung am 17.4.2008 ein Positionspapier zum Thema “Moderne Finanzbeziehungen in Berlin” verabschiedet hat. Der weitere Diskussionsprozess zu diesem Papier führt hoffentlich aus Sicht der Bezirke zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen bereits für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2010/2011, die auch das Verfahren für einen Bürgerhaushalt beeinflussen könnten.

 

 

  1. Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof – Schöneberg

 

Neben den unter 1. genannten äußeren Rahmenbedingungen, die auch das Verfahren im Bezirk selbst beeinflussen, ist bei einem auf Nachhaltigkeit anzulegenden Verfahren auch die weitere organisatorische, aber insbesondere die personelle Entwicklung zu berücksichtigen. Die personellen Ressourcen des Bezirks werden in den nächsten Jahren in Umsetzung der Gesamtplanungen des Senats weiter rückläufig sein. Ein Verfahren muss daher darauf ausgelegt werden, dass auch in künftigen Jahren ein Bürgerhaushalt organisierbar bleibt.

 

Das im Hauptausschuss vorgestellte Ergebnis der Repräsentativbefragung 2007 zum Thema Bürgerhaushalt hat bei der Auswertung der soziodemographischen Unterschiede der Befragten ferner gezeigt, dass Bürger/innen ohne oder mit geringer qualifiziertem Schulabschluss, Personen über 65 Jahre und älter sowie Bürger/innen nicht deutscher Herkunft kein oder nur ein geringes Interesse an einer Beteiligung haben. Das Verfahren sollte auch hier sicher stellen, diesen Personenkreis mit einzubeziehen.

 

Mit Ausnahme der sozialräumlichen Arbeitsstruktur der Abteilung Familie, Jugend und Sport verfügt der Bezirk über keine Ortsteil oder Planungsraum bezogenen Verwaltungsstrukturen bzw. Ortsteilzentren, die eine “Regionalisierung” des Verfahrens befördern könnte.

 

Das Bezirksamt kann einen Vorschlag nur für den eigenen Organteil der Bezirksver-waltung unterbreiten, jedoch nicht für die Bezirksverordnetenversammlung selbst. Die die Bezirksverordneten oder deren Gremien betreffenden Teile sind daher nur als Anregungen zu verstehen, die noch einer Konkretisierung bedürfen. Hierbei ist bitte das unter A. 2 Buchstabe d) genannte Kriterium zu beachten, dass eine Miteinbe-ziehung in bestehende Gremien oder Institutionen keinen Bürgerhaushalt darstellt.

 

 

  1. Umsetzungen in anderen Bezirken

 

Bisher haben die Bezirke Lichtenberg und Treptow – Köpenick in unterschiedlicher Intensität Bürgerhaushalte umgesetzt. Die Bezirke Mitte, Friedrichhain – Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg – Wilmersdorf sind in der Diskussion bzw. Vorbereitung eines Bürgerhaushalts.

 

Ein einheitliches Vorgehen aller Bezirke ist aus den vorliegenden Unterlagen und Informationen nicht ersichtlich, obwohl dies im Interesse der Gesamtbevölkerung wünschenswert wäre.

 

Aufgrund des Pilotverfahrens ist der Bürgerhaushalt vom Bezirk Lichtenberg Beispiel für eine umfassende Umsetzung, die am häufigsten analysiert und bewertet worden ist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Bezirk Lichtenberg erhebliche finanzielle und personelle Unterstützung erfahren hat. Neben der Auswertung vielfäl-

tiger Berichte und Workshops zu diesem Pilotverfahren gab es Gelegenheit, durch direkte Teilnahme an Einzelveranstaltungen und Hintergrundgespräche mit Betroffenen und Organisatoren. Der Verfahrensvorschlag versucht daher, nicht veröffentlichte Erkenntnisse und nicht gewünschte Entwicklungen aus Lichtenberg, z.B. zum Thema Abstimmungstourismus u.a., zu vermeiden.

 

Es besteht daher nur die Möglichkeit, einzelne Anregungen der anderen Verfahren für das eigene Projekt herauszufiltern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

 

C.     Einführung im Bezirk Tempelhof – Schöneberg

  1. Zusammenarbeit zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung

 

1. Schritt

Um einen möglichst repräsentativen Querschnitt aus allen Ortsteilen und Bevölke-rungsschichten zur Beteiligung anzuregen, werden je 500 Bürger/innen aus den Ortsteilen Friedenau, Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade, Schöneberg und Tempelhof, zumindest nach den im Hause vorliegenden soziodemographischen Daten gemischt, zu in den jeweiligen Ortsteilen durchzuführenden Auftaktveranstaltungen eingeladen.

 

Erläuterung

Das Auswahlverfahren, vergleichbar der Berufung von Schöffen, versucht einen Teilnehmerkreis durch alle Ortsteile und alle Bevölkerungsschichten anzusprechen. Es verhindert, dass nach einem möglichen öffentlichen Aufruf, Vertretungen von einzelnen Interessenlagen, wie z.B. BI’s, Vereinen oder sonstigen Organisatoren, koordiniert in die geplanten Arbeitsgruppen streben, um dort die jeweiligen Einzelinteressen durchzusetzen.

 

2. Schritt

In den Auftaktveranstaltungen werden zunächst allgemeine Informationen zu den finanziellen Rahmenbedingungen eines Bezirks vermittelt. Die fünf Fachressorts stellen sich mit ihren jeweiligen Aufgabenschwerpunkten dar und beantworten Fragen zu diesen Aufgaben.

 

Erläuterung

Da die Bürger/innen ihre Ideen und Anregungen einbringen sollen, entfällt eine vertiefende Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen, es genügt eine allgemeine Information zu den in B. 1. genannten Rahmenbedingungen.

 

Entscheidender ist eine umfassende Darstellung der verschiedenen Fachaufgaben durch die Ressorts. So wenig wie Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung durch die Bevölkerung bekannt sind, so wenig liegen auch Kenntnisse über die Fachaufgaben vor.

 

            3. Schritt

Die teilnehmenden Bürger/innen werden anschließend gebeten, ihre Schwerpunkt-interessen für eines der vorgestellten Fachressorts zu nennen. Aus der Summe aller sechs Ortsteilveranstaltungen ergibt sich ein jeweiliger Interessenkreis für jedes Ressort. Diese Kreise werden als Fachrunden Soz, Jug, Schule ... u.s.w. unter der Betreuung der jeweiligen Fachabteilung weiter geführt. Im Bedarfsfall können diese Fachrunden noch weiter sachlich untergliedert werden. Mit den Teilnehmern/innen dieser Fachrunden werden die Entscheidungen und Schwerpunkte bei der Aufstellung des Haushaltsplans abgestimmt und umgesetzt. An dieser Stelle des Verfahrens besteht für die fachorientierten Bezirksverordneten die Möglichkeit, sich außerhalb der formalen Fachausschüsse einzubringen.

 

Erläuterung

Eine dezentrale Organisationsstruktur verteilt die Aufgaben auf “viele Schultern” und sichert auch bei weiteren negativen personellen Anpassungen die Nachhaltigkeit des Verfahrens. Die Festlegung auf ein Ressort sichert die Konzentration auf einen Themenschwerpunkt auf beiden Seiten. Gleichzeitig wird eine Eingrenzung auf bereits vorher festgelegte Politikfelder, wie z.B. in Treptow – Köpenick, vermieden. Dies hindert niemanden der beteiligten Bürger/innen daran, beim nächsten Durchlauf das Fachressort zu wechseln. Sofern Interessenlagen in einer Fachrunde differieren, könnte z.B. der Fachbereich Schulwesen in Schule, Bildung und Kultur oder Bibliotheken untergliedert werden.

 

4. Schritt

Die an den Fachrunden teilnehmenden Bürger/innen können die Beratungen der Einzelpläne in den Fachausschüssen begleiten und soweit entsprechend der Geschäftsordnung erlaubt, auch erläutern.

Erläuterung

Ein Rederecht in den Fachausschüssen ist im Interesse einer erweiterten Partizipation als Ziel dieses Verfahrens anzustreben.

 

5. Schritt

Das Ergebnis aller Fachrunden wird in einer Abschlussveranstaltung allen interessierten Bürger/innen vorgestellt.

Erläuterung

Dieser Termin gibt allen am Verfahren Beteiligten noch einmal die Möglichkeit, das gewählte Verfahren, die Organisation und die umgesetzten Vorschläge bzw. die Begründung von abgelehnten Vorschlägen zu erläutern und Schlussfolgerungen für das weitere Verfahren zu ziehen.

In dieser Veranstaltung könnte auch erörtert werden, ob und wie eine Bürger/innen – Beteiligung auch im zweiten Jahr eines Doppelhaushalts durchgeführt werden sollte und ob z.B. die Aufstellung der Investitionsplanung Bestandteil eines Beteiligungs-verfahrens werden sollte.

           

 

2.      Organisation des Beteiligungsverfahrens

 

Wie bereits unter B. 2. Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof – Schöneberg angesprochen, ist eine derartige Aufgabe nur unter Beteiligung aller betroffenen Bereiche umsetzbar.

 

 

Es werden daher folgende Verantwortungen für die Organisation vorgeschlagen:

 

1. Gesamtprojektverantwortung                                              BzBm mit SE FinPers

 

2. Veröffentlichungen sowie Darstellung im Internet/Intranet Pressestelle

 

3. Auftaktveranstaltungen                                                        BA sowie alle OE`s

 

4. Fachrunden                                                             jeweilige Abteilung

 

5. Abschlussveranstaltung                                                      BA sowie alle OE’s

 

Die Bezirksverordnetenversammlung muss für sich entscheiden, welche Personen und in welcher Form eine Beteiligung an den jeweiligen Veranstaltungen statt finden soll und welche Organisationsverantwortung dafür übernommen wird.

 

  1. Außendarstellung

 

Das gesamte Verfahren wird beginnen mit erläuternden Ankündigungen, Berichten über die einzelnen Veranstaltungen, dem Ergebnis und der Umsetzung durch Presseberichte, Darstellungen im Inter- und Intranet begleitet.

 

Dieser Teil der Außendarstellung kann gleichzeitig als verpflichtende Unterrichtung der Einwohnerschaft gemäß § 41 BezVG angesehen werden.

           

D.     Zeitplan

 

Der vorgeschlagene Zeitplan orientiert sich an den Vorgaben der Haushaltsplan-aufstellung 2008/2009 für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2010/2011, bezogen auf das Planjahr 2010. Er steht unter dem Vorbehalt der zur Zeit beginnenden Diskussion über das Positionspapier der Berliner Bezirke über die “Modernen Finanzbeziehungen in Berlin”, Veränderungen der Zeitabläufe u.a. durch die Einbeziehung des Abgeordnetenhauses zur Feststellung des Bezirksplafonds können nicht ausgeschlossen werden. Offen bleibt ferner die von der Bezirksver-ordnetenversammlung vorgetragene Bitte, mehr Zeit für die Haushaltsberatungen eingeräumt zu bekommen.

 

Januar/Februar 2009                           Auswahl der anzusprechenden Bürger/innen

 

März/April 2009                                   Auftaktveranstaltungen in den Ortsteilen

 

Mai/Juni 2009                                      Fachrunden in den Abteilungen

 

August/September/Oktober 2009       Beratungen/Beschlussfassung in der BVV

 

Oktober/November 2009                     Abschlussveranstaltung

 

 

 

E.     Schlussbetrachtung

 

Das vorliegende Konzept stellt, wie bereits eingangs verdeutlicht, einen möglichen Verfahrensvorschlag dar, der unter Abwägung der Erfahrungen der Bezirke Lichtenberg sowie Treptow – Köpenick versucht, die Diskussion über die Einführung eines Bürger- bzw. Beteiligungshaushalts im Bezirk Tempelhof – Schönberg anzuregen.

 

Es wird nicht bestritten, dass auch andere Formen und Verfahrensschritte denkbar wären, deren Aufwand und Nutzen im Sinne der anfangs genannten Kriterien für eine Bürgerhaushalt abgewogen werden müssen.

Stammbaum:
0517/XVIII   Bürgerhaushalt auf den Weg bringen   Die Fraktion der SPD   Mitteilung zur Kenntnisnahme
0863/XVIII   Bürgerhaushalt auf den Weg bringen   Hauptausschuss   Beschlussempfehlung
 
 

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