Drucksache - 0500/XVIII  

 
 
Betreff: Umsetzung der Grünen Hauptwege als Teil des Landschaftsprogramms
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2007 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
28.01.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.02.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschl.Empf.
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Grüner Hauptweg Nr. 5: Nord-Süd-Weg

 

Der Grüne Hauptweg Nr. 5 beginnt im Norden an der Yorckstraße und verläuft nach Süden entlang der Trasse der S-Bahnlinie 2 bis zum Teltowkanal, schwenkt nach Westen nach Steglitz-Zehlendorf, verläuft dann wieder im Bezirk über den Grünzug zwischen Maltesererstraße und Marienfelder Allee nach Süden über den Freizeitpark Marienfelde, den Grünzug am Königsgraben und die Felder am Schichauweg bis nach Brandenburg.

 

Folgende Wegeabschnitte sind noch nicht hergestellt:

 

  • Abschnitt von Yorckstraße bis Monumentenstraße (Flaschenhals).

Umsetzung: Fehlender Wegeabschnitt wird als Teil einer öffentlichen Grünverbindung hergestellt durch Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 7-21. Mit der Fertigstellung ist ca. 2010 zu rechnen.

 

  • Abschnitt von Monumentenstraße westlich der Trasse der S-Bahnlinie 2 bis Bahnhof Südkreuz.

Umsetzung: Fehlender Wegeabschnitt wird als Teil einer öffentlichen Grünverbindung hergestellt durch Umsetzung der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 7-26 und 7-17. Mit der Fertigstellung ist ca. 2010 zu rechnen.

 

Empfohlener Umweg für die nicht begehbare Strecke zwischen Yorckstraße und Bahnhof Südkreuz: Verlauf über die Mansteinstraße, Crellestraße, über den Grünzug in Höhe Helmstraße zur Julius-Leber-Brücke/Kolonnenstraße, über die Cheruskerstraße, den Cheruskerpark und die Torgauerstraße bis zum Vorplatz des Bahnhof Südkreuz

 

  • Abschnitt von Kolonie Sembritzkistraße westlich der Trasse der S-Bahnlinie 2 bis Attilastraße verläuft außerhalb des Bezirkes auf der Fläche von Steglitz-Zehlendorf.

Umsetzung: Liegt im Zuständigkeitsbereich von Steglitz-Zehlendorf

            Empfohlener Umweg in Steglitz-Zehlendorf: Verlauf über die Sembritzkistraße, Gra-

            bertstraße, Steglitzer Damm bis zum Bahnhof Attilastraße


 

  • Abschnitt von der Fußgängerbrücke, über die Kolonie Lankwitz-Hafen bis zum Wunsiedeler Weg verläuft außerhalb des Bezirkes auf der Fläche von Steglitz-Zehlendorf.

Umsetzung: Liegt im Zuständigkeitsbereich von Steglitz-Zehlendorf

Empfohlener Umweg in Tempelhof-Schöneberg: Verlauf über die Wegeverbindung zwischen dem Gelände des Gaswerk–Mariendorf und der Trasse der S-Bahnlinie 2 bis zur Lankwitzer Straße

 

 

Grüner Hauptweg Nr. 10: Britz-Buckower Weg

 

Der Grüne Hauptweg Nr. 10 beginnt im Norden am Teltowkanal an der Colditzbrücke, verläuft nach Süden über den Steinhellenweg, schwenkt über das Kleingartengebiet nach Osten bis zur Bezirkgrenze, biegt nach Süden ab und führt über die Kolonie Türkenpfuhl dann über Flächen in Neukölln, durchquert wieder auf Bezirksfläche in Höhe Wildspitzweg eine Grünfläche, schwenkt nach Osten nach Neukölln, stößt über den Töpchiner Weg wieder in den Bezirk und verläuft über die Straße 9 und die Braunfelsstraße nach Brandenburg.

Der Hauptweg Nr. 10 ist auf seiner ganzen Länge begehbar.

 

 

Grüner Hauptweg Nr. 15: Teltower Dörferweg

 

Der Grüne Hauptweg Nr. 15 beginnt im Westen am Lichterfelder Ring und verläuft über den Grünzug zwischen Hildburghauserstraße und Marienfelder-Allee nach Süden über den Freizeitpark Marienfelde bis zum S-Bahnhof Schichauweg und über das Kolonieband des ehemaligen Güteraußenringes und den Töpchiner Weg nach Osten bis zum Bezirk Neukölln.

 

Folgende Wegeabschnitte sind noch nicht hergestellt:

 

  • Abschnitt von der Neanderstraße über die Kolonieflächen des ehemaligen Güteraußenringes bis zur Ostseite des Lichtenrader Dammes.

Umsetzung: Der sich im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungsplan XIII-306 hat zum Ziel, die jetzigen Kolonieflächen, die derzeit noch der Deutschen Bahn gehören, als Grünfläche mit einer Wegeverbindung für das fehlende Teilstück festzusetzen. Die Umsetzung des Planungszieles ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt eine Endwidmung der Bahnflächen erfolgen kann. Der Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden.

Für die Schaffung einer Überquerungsmöglichkeit des Lichtenrader Dammes in West-Ost-Richtung mit Überwindung des aufgeschütteten Walls auf dem Mittelstreifen gibt es derzeit keine bezirklichen Realisierungsmöglichkeiten.

 

  • Abschnitt von der Ostseite des Lichtenrader Dammes zur Ringelnatzstraße.

Umsetzung: Derzeit gibt es keine Möglichkeiten im Bezirk eine öffentliche Querung über die privat genutzten Flächen zwischen Lichtenrader Damm und Ringelnatzstraße herzustellen.

 

  • Abschnitt von Alt-Lichtenrade bis zum Töpchiner Weg.

Umsetzung: Der fehlende Wegeabschnitt wird als Teil einer öffentlichen Grünanlage hergestellt durch Umsetzung des festgesetzten Bebauungsplanes III-267. Die Grünanlage soll als Ausgleichsfläche für die im Dreieck zwischen Töpchiner Weg und Alt-Lichtenrade geplante Bebauung entstehen. Die Realisierung der Grünanlage kann erst dann erfolgen, wenn ein Investor für die Bauvorhaben zur Verfügung steht. Ein Zeitpunkt ist derzeit dafür nicht absehbar.

 

Empfohlener Umweg für die nicht begehbare Strecke zwischen Neanderstraße bis zum Töpchiner Weg: Verlauf über die Neanderstraße, Werfelstraße, Grimmstraße, Lichtenrader Damm, Fehlingstraße bis Töpchiner Weg

 

 

Grüner Hauptweg Nr. 17: Teltowkanalweg 

 

Der Grüne Hauptweg Nr. 17 beginnt im Westen auf der nördlichen Kanalseite des Teltowkanals in Höhe des Hafens Mariendorf und verläuft parallel zum Kanal auf der nördlichen Uferseite bis nach Neukölln.

 

Folgende Wegeabschnitte sind noch nicht hergestellt:

 

  • Abschnitt über die Fläche des Hafens Tempelhof.

Umsetzung: Der fehlende Wegeabschnitt wird durch die Umsetzung des Bebauungsplanes 7-20 VE fertig gestellt. Mit der Fertigstellung ist im Frühjahr 2009 zu rechnen.

 

  • Abschnitt von der Fläche des Hafens Tempelhof bis zur Mussehlbrücke am nördlichen Teltowkanalufer entlang.

Umsetzung: Die fehlende Wegeverbindung wird als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen

der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Teltowkanal (Projekt 17)

entlang dem nördlichen Teltowkanalufer hergestellt. Mit der Fertigstellung ist ca. 2010

zu rechnen.

 

  • Abschnitt von der Mussehlbrücke bis zur Bezirksgrenze zu Neukölln.

Umsetzung: Aufgrund des geänderten Planfeststellungsbeschlusses zum Teltowkanal, der für diesen Kanalabschnitt keinen Ausbau mehr vorsieht, entfällt für diesen Teil damit auch die Anlage eines uferbegleitenden Fuß- und Radweges als Ausgleichsmaßnahme. Die Herstellung des fehlenden Wegeabschnittes ist daher derzeit unrealistisch, da es keine Möglichkeit der Umsetzung für den Bezirk gibt.

 

Empfohlener Umweg für die nicht begehbare Strecke zwischen Hafen Tempelhof bis

zur Bezirksgrenze nach Neukölln: Verlauf über die Ordensmeisterstraße, Teilestraße,

Gottlieb-Dunkel-Straße und Tempelhofer Weg bis Neukölln

 

 

Grüner Hauptweg Nr. 18: Innerer Parkring 

 

Der Grüne Hauptweg Nr. 18 beginnt im Westen an der Kufsteinerstraße und verläuft über den Rudolf-Wilde-Park, den Heinrich-Lassen-Park, den Cherusker-Park, entlang der Ringbahntrasse über den Bahnhof Südkreuz bis zum Tempelhofer Damm und entlang dem südlichen Rand des Flugfeldes Tempelhof bis nach Neukölln.

 

Folgende Wegeabschnitte sind noch nicht hergestellt:

 

  • Abschnitt von der westlichen Seite der Trasse der S-Bahnlinie 1 über die Gleisanlage bis zum Cheruskerpark.

Umsetzung: Der fehlende Wegeabschnitt wird als Fußgängerbrücke über die Gleise im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes 7-29 hergestellt. Mit der Herstellung ist frühestens 2010 zu rechnen.

 

  • Abschnitt südlich der Torgauerstraße entlang der Ringbahntrasse bis zum Vorplatz des Bahnhof Südkreuz.

Umsetzung: Der fehlende Wegeabschnitt wird als Grünzug entlang der Ringbahntrasse im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes XI-231b hergestellt. Die Realisierung erfolgt im Rahmen des Stadtumbaus West. Der Grundstückserwerb ist derzeit noch nicht erfolgt, deswegen kann vor 2011 nicht mit der Umsetzung gerechnet werden.

 

Empfohlener Umweg für die nicht begehbare Strecke von Prinz-Georg-Straße bis zum Vorplatz des Bahnhof Südkreuz: Verlauf über die Ebersstraße und Torgauerstraße bis zum Vorplatz des Bahnhof Südkreuz

 

  • Abschnitt vom Werner-Voß-Damm über die Fläche der Wohnbebebauung südlich der Höppnerstraße bis zum Vorplatz des S-Bahnhof Tempelhof.

            Umsetzung: Von Seiten des Bezirkes wird eine Umsetzung als unrealistisch

angesehen, da der Wegeverlauf über privates Gelände verläuft. Es werden daher keine

Maßnahmen ergriffen, um die Begehbarkeit herzustellen.

 

  • Abschnitt vom Tempelhofer Damm entlang dem südlich Flugfeld nach Osten zur Bezirksgrenze zu Neukölln.

Umsetzung: Die fehlenden Wegeabschnitte werden im Rahmen der Freiflächenplanung für das Tempelhofer Flugfeld nach Aufgabe der Flugnutzung hergestellt. Das Planwerk Süd-Ost-Raum berücksichtigt in seiner Planung den geplanten Verlauf des Grünen Hauptweges.

 

Empfohlener Umweg für die nicht begehbare Strecke vom Werner-Voß-Dammn bis zur Bezirksgrenze nach Neukölln: Verlauf über Werner-Voß-Damm, Hoeppnerstraße, Tempelhofer Damm, Ringbahnstraße, Oberlandstraße

 

 
 

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