Drucksache - 0464/XVIII
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Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2007 folgenden Beschluss (Drucks.Nr.
0464/XVIII): “Die
BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg die baurechtliche Zulässigkeit des großflächigen
Autohandels auf dem Yorckdreieck analog zur Situation an der Bautzener Straße
zu prüfen und zu unterbinden, wenn die vorliegende Nutzung nicht zulässig
ist.” Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme
mit: Die in dem Beschluss genannte Fläche
“Yorckdreieck”, also der Bereich nördlich der im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg gelegenen Grundstücke Yorckstr. 38-41 zwischen Wannseebahn
und Anhalter Bahn, liegt vollständig im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, auch
die Anbindung an die Yorckstraße erfolgt über Flächen jenes Bezirkes. Insofern
hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg keinerlei Möglichkeiten, die
Zulässigkeit des Autohandels zu prüfen oder diesen gar zu unterbinden. Daher hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 22.4.2008 den
Beschluss an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übersandt mit der Bitte um
Mitteilung des Sachstandes sowie etwaiger Aktivitäten. Mit Schreiben vom 28.7.2008 hat das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg wie folgt geantwortet: Der sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan VI-140
besitzt noch keine Rechtsqualität. Vorgesehen ist für das Yorckdreieck eine
Ausweisung als Kerngebiet. Die Festsetzung dieser Teilfläche wird durch einen
Teilbebauungsplan erfolgen, ausgehend vom gegenwärtigen Verfahrensstand des Bebauungsplanes
VI-140. Soweit das Yorckdreieck keiner planfestgestellten Eisenbahnnutzung
unterliegt, ist die Fläche, vor Festsetzung durch einen Bebauungsplan, nach §
34 BauGB zu beurteilen. Aus unserer Sicht wären damit gewerbliche Nutzungen
zulässig. Die Vivico ist bislang noch nicht an des Bezirksamt
herangetreten, das Yorckdreieck weiter zu entwickeln. Insoweit ruht gegenwärtig
auch das weitere Verfahren zum o.g. Teilbebauungsplan Yorckdreieck. |
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