Drucksache - 0427/XVIII  

 
 
Betreff: Trägermodell für die Einzelfallhilfe in den anderen Bezirken ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Entscheidung
25.01.2010 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
28.01.2010 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 24.11.09

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Thema der beiden o.g. Beschlüsse wurden in einem langen Prozess seit nunmehr 2 Jahren begleitet und fließen als eine Antwort zusammen:

 

1.                  Synchronisierung der Beratungsprozesse

 

Das Sozialamt hat den Abschlussbericht „Datenbasierte wissenschaftliche Expertise Trägermodell versus Honorarmodell“ der BVV zur Kenntnis gegeben.  Das Thema Einzelfallhilfe ist am 30.9.2009 (Rote Nummer 1631) im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses behandelt worden. Die Vorlage der Senatsverwaltung ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt.

In der Hauptausschusssitzung am 30.9.2009 bekam der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den Auftrag, über das bezirkliche Trägermodell zu berichten. Die erstellte Vorlage (Anlage 2) konnte am 6.11.2009 wegen Mitzeichnungsvorbehalten der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und für Finanzen Anlagen 3 und 4) nicht behandelt werden, sondern wurde an den Unterausschuss  Bezirke des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses überwiesen.

 

Dieser Ausschuss tagt am 23.11.2009. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat den Bericht der Senatsverwaltung (Rote Nummer 1631 – Anlage 1) am 6.11.2009 zur Kenntnis genommen und zur Stellungnahme der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und

Soziales 1500-6  (Anlage 5) vom 1. Oktober 2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

-2-

 

Bericht zur 2. Lesung: Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht zur 2. Lesung des EP 09 im Hauptausschuss vorzulegen, der den zu betreuenden Personenkreis nach Bezirken sowie die existierenden Strukturen und die Erfahrungen darstellt. Das Anfang 2000 entwickelte Trägermodell für die Einzelfallhilfe, das nie zur Anwendung kam, soll dargestellt werden (Eckpunkte). Des Weiteren wird der Senat aufgefordert zu prüfen, welche finanziellen Risiken beim Honorarmodell im Zusammenhang mit SGB IV § 7 Abs. 1 für das Land Berlin entstehen“.

„Empfehlung eines Auflagenbeschlusses: Der Senat wird aufgefordert, bis Ende Februar 2010 einen Bericht über die Auswertung des Trägermodells in Tempelhof-Schöneberg durch die Katholische Hochschule für Sozialwesen sowie die Schlussfolgerungen daraus vorzulegen (zur Beratung der Auflagenbeschlüsse am 2.12.09 zurückstellen).“

 

Nach Aussprache wird die Stellungnahme 1500-6 zur Kenntnis genommen; die Empfehlung für einen Auflagenbeschluss wird zur 74. Sitzung am 2. Dezember 2009 zurückgestellt (einvernehmlich; auf Vorschlag des Vorsitzenden).

 

 Der Bericht 1631 A (Anlage 6) wird nach Aussprache zur 73. Sitzung am 25. November 2009 zurückgestellt. SenIntArbSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 31. März 2010 über die gemeinsame Lösung der beteiligten Verwaltungen und der Liga zur berichten. In diesem Zusammenhang soll auch über die Auswertung des Trägermodells in Tempelhof-Schöneberg sowie den Schlussfolgerungen daraus berichtet werden. (einvernehmlich: auf Antrag Linke) [1]

 

2.                  Statusrechtliche Überprüfung

 

Eine Recherche der Abteilung Sozialwesen hat ergeben: Eine statusrechtliche Prüfung der Einzelfallhelfer nach den Honorarvereinbarungs­bedingungen kann der DRV, d.h., die Clearingstelle vornehmen und  grundsätzlich modellhaft entscheiden, wie der Status nach den Kriterien des § 2 Abs. 2 SGB VI ist. Hierzu müsste jedes Bezirksamt einzeln und/bzw. die zuständige Senatsverwaltung verpflichtend erklären, dass das Ergebnis als verbindlich beachtet wird. Ansonsten muss der Rentenversicherungsträger in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Rentenversicherungspflicht vorliegt. Auch ist es denkbar, dass eine Interessengruppe der Einzelfallhelfer sich an den Deutschen Rentenversicherung Bund wendet. Diese

 

Die Analyse der Expertise durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  und die angekündigte Änderung des Rundschreibens I 9/2009 „Gewährung von Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem sechsten Kapitel SGB XII außerhalb von Diensten nach dem zehnten Kapitel SGB XII vom 12. August 2009 sind abzuwarten. Eine Anfrage beim DRV ist jedoch bereits jetzt möglich.

 



 

 
 

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