Drucksache - 0403/XVIII  

 
 
Betreff: Mitteilungen zur Kenntnisnahme – Möglichkeit zur Kenntnisnahme
Status:öffentlichAktenzeichen:Durch Verwaltungshandeln erledigt
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Zander, ChristianOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitteilungen zur Kenntnisnahme dem BVV-Büro in elektronischer Form zuzuleiten.     

 

 

 

Begründung:

Der weitaus überwiegende Teil der Mitteilungen zur Kenntnisnahme wird dem BVV-Büro vom Bezirksamt nicht auf elektronischem Wege zugeleitet. Dies hat den Nachteil, dass der Inhalt der Mitteilungen nicht ins Internet gestellt werden kann und sie damit für die Bürger oder auch für die Bezirksverordneten auf diesem Weg nicht einem breiteren Personenkreis öffentlich gemacht werden können, sondern nur in Papierform im Zusammenhang mit der Tagesordnung vorliegen.

Aus diesem Grund gibt es bei den Fraktionen oftmals Anrufe interessierter Bürger, die anfragen, wie sie an diese Unterlagen gelangen können. Denn von Belang sind schließlich nicht nur die Anträge der Fraktionen, sondern erst recht die Art der Umsetzung bzw. die Gründe einer Ablehnung durch das Bezirksamt, etc…

 

 
 

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