Drucksache - 0403/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitteilungen zur
Kenntnisnahme dem BVV-Büro in elektronischer Form zuzuleiten. Begründung: Der weitaus überwiegende Teil der Mitteilungen
zur Kenntnisnahme wird dem BVV-Büro vom Bezirksamt nicht auf elektronischem
Wege zugeleitet. Dies hat den Nachteil, dass der Inhalt der Mitteilungen nicht
ins Internet gestellt werden kann und sie damit für die Bürger oder auch für
die Bezirksverordneten auf diesem Weg nicht einem breiteren Personenkreis
öffentlich gemacht werden können, sondern nur in Papierform im Zusammenhang mit
der Tagesordnung vorliegen. Aus diesem Grund gibt es bei den Fraktionen
oftmals Anrufe interessierter Bürger, die anfragen, wie sie an diese Unterlagen
gelangen können. Denn von Belang sind schließlich nicht nur die Anträge der
Fraktionen, sondern erst recht die Art der Umsetzung bzw. die Gründe einer
Ablehnung durch das Bezirksamt, etc… |
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