Drucksache - 0312/XVIII  

 
 
Betreff: Drogen- und Suchtbericht 2007 der Bundesregierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Entscheidung
25.02.2008 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen vertagt   
31.03.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen erledigt   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.02.2008 
13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Zu 1.     Welche besonderen Erkenntnisse für die bezirkliche Drogen- und Suchtpolitik hat das Bezirksamt aus dem jüngsten Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung gewonnen?

 

Die Drogen- und Suchtpolitik im Bezirk basiert – so wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland - auf den vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe, Schadensminimierung und Repression.

Suchtprävention kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Die Früherkennung riskanter Konsummuster bei Jugendlichen und die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Präventionskonzepte stehen an erster Stelle.

Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe (ressortübergreifend). Sie setzt auf Vernetzung und Kooperation und muss in den verschiedenen Handlungsfeldern vor allem Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewinnen. Erfolge werden sich nur dann einstellen, wenn alle wichtigen Akteure wie die zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes, Polizei, Suchthilfe, Kliniken, Verbände, Gewerbe,  etc.  mit an einem Tisch sitzen, Leitlinien zum gemeinsamen Handeln entwickeln, und diese dann auch gemeinsam umzusetzen. (Aktionsforum zur Suchtprävention in Tempelhof-Schöneberg)

 

Der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung erwähnt die verschiedensten Suchtstoffe und Suchtformen, einschließlich der nichtstoffgebundenen Süchte und verweist auf die Erfolge gesetzlicher und präventiver Maßnahmen zur Konsumreduzierung bei Tabak und Alkohol. Die Raucherquote junger Menschen im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren ist rückläufig.  Nach Einführung der Steuer auf <<Alcopops>> sank zwar zunächst der Alkoholkonsum, stieg in diesem Jahr aber wieder an. Wöchentlich konsumieren 12- bis 17- Jährige im Durchschnitt 50,4 Gramm reinen Alkohol. Das entspricht rund 1,3 Litern Bier.

Der erste Alkoholrausch wird immer früher erlebt (mit durchschnittlich 12,8 Jahren). Der Anteil derjenigen, die mit 11 Jahren das erste mal betrunken gewesen sind, nimmt stark zu. 2001 lag er noch unter 1%, 2006 schon bei 3,1%. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gab es im Jahr 2005 (die Zahlen für 2006 liegen noch nicht vor) 27 vollstationäre Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholintoxikation, also Vollrausch.

 

In Gesamt-Berlin waren es 274 Kinder und Jugendliche, davon 74 zwischen 10 bis 14 Jahren.

Um Konsumreduzierung geht es auch bei Tabletten (Beispiel: Sportdoping) und beim Glücksspiel. Sportler/-innen sind nun einmal, ähnlich wie die Eltern, für Kinder und Jugendliche Vorbilder. Wenn sie dopen, und die Gesellschaft darüber hinwegsieht, dann wirkt sich dies auch negativ auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen aus.

 

Eine wichtige Rolle spielt der Jugendschutz. Er ist ein wichtiges Glied in der Kette der Präventionsmaßnahmen – allerdings nur, wenn er nicht ins Leere läuft und von den Bürgern/-innen ernst genommen wird. Dazu bedarf es der Abklärung von Zuständigkeiten und durchsetzbaren Sanktionsmaßnahmen.

 

Der Bezirk unterstützt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin die Aktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend “Jugendschutz Wir halten uns daran” zur Verbesserung der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften im Handel und in der Gastronomie.(Siehe unter Punkt 2.)

 

Zu 2.     “Welche daraus resultierenden Maßnahmen plant das Bezirksamt?”

 

Der Bezirk arbeitet eng mit der vor zwei Jahren geschaffenen Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin zusammen. Die Fachstelle hat vom Senat die Aufgabe übertragen bekommen, die Suchtprävention und ihre Strukturen im Land Berlin zu stärken.

Damit Suchtprävention gelingen kann, braucht es :

-          Eine funktionierende Vernetzungsstruktur

-          Bereichs-, ressort- und professionsübergreifende Kommunikation

-          Abgestimmtes Vorgehen und Bündelungen der Kompetenzen und Ansätze

-          Implementierung von Standards und best-practice-Projekten

-          Den Verzicht auf Einzelmaßnahmen

Das Gesundheitsamt hat, in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention, das Aktionsforum zur Suchtprävention “Unabhängig bleiben in Tempelhof-Schöneberg” ins Leben gerufen. Ziel des Aktionsforums ist es, gemeinsame, nachhaltige suchtpräventive Strategien zu entwickeln und diese dann auch im Bezirk umzusetzen. Moderiert wird das Forum von der Stadträtin für Gesundheit und Soziales und der Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin. Unterstützt werden sie vom Suchthilfekoordinator und einem weiteren Mitarbeiter der Fachstelle.

 

Vertreten sind am am “Runden Tisch” weiterhin Vertreter/innen folgender Bereiche: Jugend-, Gesundheits- und Ordnungsamt, Schulamt, Suchthilfe, Kliniken, die Kindertagesstätten, Suchtprophylaxe an Schulen, Bezirkselternausschusses, Bezirksschülervertretung, AOK, Handelsverband Berlin, Landessportbund und die Polizei. Ein erstes Treffen fand im September statt.

Das Aktionsforum hat folgende Ziele:

1.       Vernetzung der unterschiedlichen Akteure

2.       Verbindliche bezirkliche Leitlinien der Suchtprävention

3.       Klärung von Strukturen für verbindliche Regelungen der Zuständigkeiten (Beispiel: Jugendschutz)

4.       Innovative Modelle – z.B. Ausbildung von Peer Eltern, Implementierung des HaLT-Hart am LimiT Präventionsprojekts

5.       Fortbildungsmaßnahmen

 

Zu 3.     Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt insbesondere zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

 

Suchtprävention soll Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit und deren Folgen verhindern.  Um dieses Ziel zu erreichen, sollte Suchtprävention möglichst frühzeitig ansetzen. Das Thema legale und illegale Drogen darf in Kindertagesstätten und Schulen kein Tabuthema sein. Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin bietet für Mitarbeiter/innen in pädagogischen Tätigkeitsfeldern verschiedene Workshops  zur Suchtprävention an. Diese gilt es im Bezirk bekannt zu machen.

Auch die Arbeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes umfasst den Aspekt der Suchtprävention. So z.B. bei der Beratung und Begleitung von Schwangeren, Hausbesuchen oder bei den Schuleingangsuntersuchungen, welche die Chance bieten, rechtzeitig Entwicklungsauffälligkeiten zu erkennen und falls nötig, entsprechende Schritte einzuleiten. Auch deshalb sind wir der Ansicht, dass die Einschulungsuntersuchungen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beizubehalten sind.

 

Der Bezirk hat den Auftrag (Gesundheitsdienstegesetz - GDG, Psychiatrie-entwicklungsplan - PEP), gemeinsam mit den Suchthilfeträgern in Tempelhof – Schöneberg, die bezirkliche Suchthilfe zu koordinieren, die Selbsthilfe mit an den Tisch zu holen und Aktivitäten zur Suchtprävention zu entwickeln, bzw. mitzugestalten. Ergebnisse in diesem und im vergangenen Jahr:

·         Die Organisation von Fachtagen zum Thema Suchtprävention

·         Die Entwicklung des Aktionsforum zur Suchtprävention “Unabhängig bleiben in Tempelhof – Schöneberg”

·         Die Mitgestaltung und Beteiligung an der Berlinweiten Kampagne “Nüchtern betrachtet, 30 Tage ohne Alkohol im November”, mit dem Baustein “Alkoholfreie Schule”. Der Bezirk kooperiert zu diesem Angebot mit der Selbsthilfeorganisation Blaues Kreuz.

·         Ein weiteres Kooperationsprojekt, zusammen mit der Universität der Künste, den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf war der Plakatwettbewerb “Deutschland Tabak - Wunderland”. Eine Auswahl von Plakaten wurde im Rathaus Schöneberg gezeigt, steht als Wanderausstellung bereit und kann in der Planungs und Koordinierungsstelle Gesundheit angefordert werden.

·         Zur Öffentlichkeitsarbeit gehören auch Informationsstände, um für suchtpräventive Themen zu werben, z.B. im Rahmen der Aktionswoche “Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze” DHS –SuchtWoche 2007.

 

Die Zunahme exzessiven Trinkens (sog. Koma-Saufen) insbesondere bei jungen Menschen verlangt auch nach schneller Reaktion. Der Bezirk unterstützt darum aktiv die Kampagnen zum Jugendschutz, die vom Bundesministerium für Jugend und der Fachstelle für Suchtprävention ausgehen. Dazu gibt es neue Informationsmaterialien (Infokarte im Postkartenformat, Aufkleber, Drehscheibe), die in Schulen, auf Informationsveranstaltungen aber auch an Gastwirte, Apotheken, Lebensmittelfilialen verteilt werden. Das Ziel besteht darin, alle Beteiligten zum Thema Jugendschutz zu sensibilisieren, so dass Jugendlichen keine Spirituosen und Tabakwaren verkauft werden.

 

Eine wichtige Zukunftsaufgabe ist die Implementierung des Projekt HaLT – Hart am LimiT, einem Präventionsprojekt für jugendliche Alkoholkonsumenten zwischen 12 und 18 Jahren und deren Angehörige. Es soll in das Netzwerk Frühintervention der Suchtberatungsstellen integriert werden.

HaLT ist ein Angebot für exzessiv trinkende Jugendliche, die durch Alkoholvergiftung notärztlich behandelt werden mussten. Zugang zu ihnen finden die Fachkräfte u.a. über ein Erstgespräch zeitnah am Krankenbett. Es folgen Kontakte zur Jugendhilfe und Schule, Einzelgespräche für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie bei Bedarf auch weitere Angebote. Bislang läuft HaLT als Bundesmodellprojekt in den Bezirken Lichtenberg und Spandau, aber nur noch bis Ende des Jahres 2007. Es wurde positiv evaluiert. Derzeit prüfen die Krankenkassen, wie sie sich zusammen mit dem Bund finanziell an dem Projekt beteiligen. Die Verhandlungen über das Wie laufen noch auf Senatsebene.

 

 

            Suchtrehabilitation bei sozial benachteiligten Familien, insbesondere Frauen

Der Bezirk hat sich für den Erhalt der Frauensuchtberatungs-und -behandlungsstelle FAM eingesetzt. FAM stellt alkohol – medikamenten- und drogenabhängigen Frauen ein umfangreiches Beratungsangebot zur Verfügung. Eine Besonderheit ist die Arbeit mit schwer traumatisierten süchtigen Frauen. FAM ist eine zur ”ambulanten Rehabilitation Sucht” von Rentenversicherung und Krankenkasse zugelassene Beratungsstelle. FAM kooperiert mit den Trägern der Psychiatrischen Pflichtversorgung Tempelhof-Schöneberg und ist darüber hinaus vernetzt mit dem Verein FrauSuchtZukunft e.V., die ehemals süchtige Schwangere und Mütter mit Kindern in das betreute Einzelwohnen aufnehmen.

Außerdem gibt eine Kooperation mit den beiden für die bezirkliche Pflichtversorgung zuständigen Kliniken (Vivantes, Auguste-Viktoria-Klinikum, Wenckebach), mit der Einzelfallhilfe und dem Jobcenter.

 

          Suchtrehabilitation bei älteren Menschen

Die Suchtrehabilitationsangebote stehen in der Regel den suchtkranken Menschen ohne Altersbeschränkung offen. Ausnahmen bilden die Einrichtungen, die sich mit ihrem Angebot speziell an junge Erwachsene von 18 – 25 Jahre wenden.

 

          Suchtprävention und –rehabilitation für Migrantinnen und Migranten

Suchtkranke Migranten und Migrantinnen werden vom bezirklichen Hilfesystem nur unzureichend versorgt. Ein entscheidendes Kriterium, warum sich Migranten/-innen von der Suchthilfe nicht angesprochen fühlen und somit auch in den Rehabilitationseinrichtungen des Bezirkes (Betreutes Wohnen, Heimpflege, Tagesstätten) nur gering vertreten sind, ist die Sprachbarriere. Für die Beschäftigung von Sprachmittler/-innen fehlt den Trägern nicht nur das Geld, sondern es besteht auch ein Mangel an z.B. türkisch, arabisch, russisch, polnisch sprechenden Sozialpädagoginnen/-pädagogen, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten.

Die Frauensuchtberatung FAM beantragte in 2006 vergeblich LOS-Mittel für eine Sprachmittlerin.

Suchtprävention muss sich an der Lebenswelt und den Lebensweisen der jeweiligen Zielgruppen orientieren. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in einer Region mit hohem Ausländeranteil, hoher Arbeitslosigkeit und schlechter sozialer Infrastruktur leben, sind bekanntlich besonderen Belastungen ausgesetzt. Problematischer Suchtmittelkonsum ist dann eine der möglichen Lösungsstrategien, mit denen versucht wird, Probleme besser zu ertragen. Auch hier erfordert sozialraumbezogene suchtpräventive Arbeit kooperative und vernetzte Vorgehensweisen der vor Ort arbeitenden Träger.

 

          Suchtprävention und –rehabilitation für Aussiedlerinnen uns Aussiedler

Harmonie e.V. und der WELT – MIR e.V. sind Vereine, die sich die Aufgabe gestellt haben Aussiedler/innen und Migranten/innen aus den Staaten der GUS in die deutsche Gesellschaft einzugliedern. Die Vereine sind im Bezirk verankert. Von Harmonie e.V. und dem Nachbarschaftsheim Schöneberg gibt es das Kooperationsprojekt B.O.N.U.S. – Bildung, Orientierung, Nachbarschaft, Unterstützung im Stadtraum. Der Verein plant in Marienfelde den Aufbau eines Freizeitangebots vor allem für junge Spätaussiedler um deren Selbsthilfekräfte zu stärken. Stärkung der Selbsthilfekräfte ist aktive Suchtprävention.

Über die Fachgruppe Sucht der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Tempelhof-Schöneberg entstanden Kooperationsabsprachen zum Thema Suchtprävention und Rehabilitation mit der Drogenberatungsstelle Misfit VistagGmbH, Sucht- und Drogenberatung in russisch und türkisch im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und zu dem Träger Navitas gGmbH , eine Gesellschaft der Träger KoWo e.V. und Esperanto-aufsuchende Hilfen, die ihr Büro in unserem Bezirk hat. Ihr integrativer Ansatz drückt sich in der Sprach- und Kulturvielfalt der Mitarbeiterschaft aus. Navitas betreibt die Kontakt und Begegnungsstelle für Alkohol und Medikamentenabhängige, Uthmannstraße 5 in Neukölln und hat dort russisch sprechende Mitarbeiter. Der Träger Navitas bietet auch Eingliederungshilfen gemäß §§ 53,54 SGB XII, wie therapeutisches Wohnen, betreutes Einzelwohnen, Einzelfallhilfen und auch unterstützende Hilfen an. Der Träger KoWo e.V., bietet in der Begegnungs- Selbsthilfe als Anlaufstelle für alkohol- und medikamentenabhängige Migranten <<Pasaj>> Richardstraße 13  auch Beratung in türkischer Sprache an.

 

Der Verein WELT-MIR e.V., ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, hatte noch bis vor ca. 2 Jahren Suchtprophylaxe und Prävention für russischsprachige Jugendliche << Projekt IMPULS>>, ein ABM Projekt, im Angebot und war auch beratend in der Zentralen Aufnahmestelle des Landes Berlin für Aussiedler (ZAB) in Marienfelde tätig. Der Verein hat inzwischen seinen Arbeitsschwerpunkt gewechselt und betreibt jetzt im Bezirk einen Deutsch-Russischen Kindergarten “Welt für Kinder” in der Kyffhäuserstr. 23.

 

Eine Fachgruppe Migration als Unterarbeitsgruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Tempelhof-Schöneberg ist in Planung.

 

 

 

Zuarbeit der Abteilung Familie, Jugend und Sport

zur Drucksache Nr. 0312/XVIII vom 20.06.2007

Drogen- und Suchtbericht 2007 der Bundesregierung

 

 

Zur Drucksache Nr. 0312/XVIII der BVV Tempelhof-Schöneberg wird für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg wie folgt Stellung genommen:

 

zu 1.

Welche besonderen Erkenntnisse für die bezirkliche Drogen- und Suchtpolitik hat das Bezirksamt aus dem jüngsten Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung gewonnen?

 

zu 2.

Welche daraus resultierenden Maßnahmen plant das Bezirksamt?

 

zu 3.

Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt insbesondere zur

·         Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

·         Suchtrehabilitation bei sozial benachteiligten Familien, insbesondere Frauen

·         Suchtrehabilitation bei älteren Menschen

·         Suchtprävention und -rehabilitation für Migrantinnen und Migranten

·         Suchtprävention und -rehabilitation für Aussiedlerinnen und Aussiedler

 

Unter Sucht werden alle Suchtformen und der Missbrauch aller Suchtstoffe im Sinne des Drogen- und Suchtberichtes 2007 der Bundesregierung verstanden.

 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bestimmt in § 14, daß jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen. Die Maßnahmen sollen

 

·         junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,

·         Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

 

Das Jugendamt misst der Suchtprävention insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes große Bedeutung bei, da Suchtverhalten im Sinne des Missbrauchs legaler und illegaler Drogen in der Regel negative Auswirkungen auf die individuelle körperliche, geistige und seelische Entwicklung des jungen Menschen hat und mittel- und langfristig sozial desintegrierende Mechanismen begünstigt. Kinder suchtabhängiger Eltern sind besonderen

Belastungen ausgesetzt und von Ausgrenzung bedroht. Die unmittelbaren und indirekten Auswirkungen (Gewalt, Straftaten, Schuldistanz, Schulverweigerung, Vernachlässigung, misslingende Integrationsprozesse) auf die familienunterstützenden und beratenden Aufgaben

des Jugendamtes (z.B. den Regionalen Sozialdienst) und damit auf die Transferleistungen - z.B. im Bereich der Hilfen zur Erziehung - müssen als beträchtlich eingeschätzt werden.

 

Das Jugendamt unterstützt alle Maßnahmen, die der Information und Aufklärung dienen. Dazu gehören insbesondere geeignete pädagogische Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirks.

 

Das Jugendamt kooperiert im Einzelfall mit zahlreichen Einrichtungen der Jugendhilfe im Bezirk und im Land Berlin, die mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen und deren Familien arbeiten (Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe). Der Arbeit mit den Familien, insbesondere den sorgeberechtigten Eltern, wird im Rahmen der Suchtprävention eine besondere Bedeutung eingeräumt. Der Bereich der Tagesbetreuung, vor allem die Kindertagesstätten, sollte in die präventive Arbeit noch stärker eingebunden werden.

 

Das Jugendamt kooperiert mit dem “Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V.”, der für die Versorgungsregion 1 (Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf) spezifische Beratung und Betreuung anbietet (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten - FRED; Beratung bei Cannabiskonsum - REALIZE IT); Modellprojekt “SPASS OHNE GRAS”).

 

Am 25.09.2007 konstituierte sich das Aktionsforum “Unabhängig bleiben” zur Suchtprävention in Tempelhof-Schöneberg, in dem zahlreiche Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen vertreten sind (u.a. Handelsverband, Landessportbund, Polizei, Krankenhäuser, AOK, Eigenbetrieb, Schulamt, Drogennotdienst, Jugendamt). Ziel des Aktionsforums ist u.a. die effektivere Nutzung bestehender Kooperationsstrukturen und die Herstellung einer möglichst flächendeckenden Vernetzung im Sinne einer bereichs-, ressort- und professionsübergreifenden Kommunikation.

 

Ambulante, teilstationäre oder stationäre Suchtrehabilitation bei sozial benachteiligten Familien gehört nicht zu den Aufgaben des Jugendhilfeträgers. Allerdings arbeitet das Jugendamt im Einzelfall eng mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst als Bestandteil des gemeindepsychiatrischen Versorgungssystems zusammen. Eine Kooperationsvereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachdiensten zukünftig noch verbindlicher gestalten.

 

 
 

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