Drucksache - 0280/XVIII  

 
 
Betreff: Hilfe für die Feurigstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Vorberatung
24.05.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter vertagt   
28.06.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
06.06.2007 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
04.07.2007 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2007 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE HA
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen :

Laut Auskunft des Jobcenters wurde die Maßnahme “Lebendiger Norden”, die den Kieztreff in der Feurigstrasse umfasst durch den Träger *AG SPAS e.V.* im Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 31.04.2006 sowie in der Zeit vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007 mit zwei Maßnahmen i.S.d. §§ 260 ff. SGB III im Auftrag des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg umgesetzt. Es handelte sich hierbei inhaltlich um gleichgelagerte ABM-Projekte. Eine erneute Bewilligung über die vorgenannten Zeiträume hinaus war somit ausgeschlossen. Die Förderung solcher Projekte als ABM ist immer nur zeitlich befristet möglich, in der Regel 12 Monate, im Rahmen von besonderen Bedingungen maximal bis zu 24 Monaten gemäß § 267(2) SGB III vertretbar. Die Regelungen des § 267(3) SGB III - Die Förderung darf bis zu 36 Monaten dauern, wenn zu Beginn der Maßnahme überwiegend ältere Arbeitnehmer zugewiesen sind, die das 55. Lebensjahr vollendet haben - war nicht erfüllt.

 

Nachdem die Situation der Feurigstrasse und die Konsequenzen der Schließung des Kieztreffs für die Anwohner/innen  u.a. in der BVV erörtert wurden (siehe auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom 25.04.07), konnte der “lebendige Norden” als MAE-Maßnahme in die sog. Nachplanung genommen werden. Der Kieztreff "Lebendiger Norden" wird seit dem 15.08.2007 bis zum 14.02.2008 als Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung mit 30 Teilnehmer/innen fortgeführt. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind nach Auskunft der AG SPAS als Träger:

 

            Hausaufgabenbetreuung

            Kinderfreizeitbeschäftigung

            Begleitdienste (Ämter, Ärzte etc.)

            Seniorenangebote

            Angebote für Migrantinnen (Frauenfrühstück, Übersetzungshilfen, Nähkurse)

 

Der Träger *AG SPAS* hat einen AGH-MAE-Folgeantrag für den Zeitraum vom 15.02.2008 bis zum 14.02.2009 eingereicht. Dieser Folgeantrag wurde ebenfalls für 30 Teilnehmer/innen konzipiert und ist im Jobcenter in der A-Planung für das Jahr 2008.

 

Darüber hinaus liegt dem Jobcenter ein ABM-Antrag, beginnend zum 01.06.2008 bis zum 31.05.2009 für 20 Teilnehmer/innen vor. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmeplanung für das Jahr 2008 kann der Träger mit dem gleichgelagerten Konzept wieder berücksichtigt werden. Eine entsprechende Umsetzung der ABM wäre sowohl zum 01.06.2008 als auch zum 15.02.2008 möglich. Bei einer Umsetzung der ABM mit Wirkung zum 15.02.2008 müsste allerdings der Träger seinen AGH-MAE-Antrag zurückziehen, da eine sog. Doppelförderung ausgeschlossen ist.

 

Eine wohlwollende Umsetzung als ABM wird durch das Jobcenter geprüft. Dabei könnte der Beginntermin in das erste Quartal des Jahres 2008 vorgezogen werden. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, dass die Projektinhalte ab dem 01.04.2008 in einer Öffentlich Geförderten Beschäftigung (ÖBS) realisiert werden. Außerdem käme auch eine sog. Dauer-ABM i.S.d. § 267(3) SGB III in Betracht.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass vor dem Hintergrund der aufgezeigten Möglichkeiten “Hilfe für die Feurigstrasse” auch weiterhin mit Unterstützung des Jobcenters zum Nutzen der Anwohner/innen ermöglicht wird.

 

 

 
 

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