Drucksache - 0276/XVIII
Bei der
Entscheidung über die Möglichkeit in Grünanlagen zu grillen, ist, wie im
Beschluss formuliert, nicht nur die Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.
Umweltverträglich ist Grillen ohnehin nicht, da durch das Abbrennen der Kohle
und das Abtropfen von Fett Schadstoffe in die Luft abgegeben werden, ähnlich
wie bei offenen Feuern, die aus diesem Grund in Berlin nicht gestattet sind.
Vielzahl muss eine Vielzahl von Faktoren
geprüft und einbezogen werden. Da für
die bauliche Errichtung von festen Grillplätzen keine Mittel zur Verfügung
stehen und eine solche Errichtung nur im Rahmen von derzeit nicht absehbaren
Umbaumaßnahmen erfolgen könnte, kann im Moment nur über die Möglichkeit
entschieden werden, auf einzelnen Spiel- und Liegewiesen das Grillen mit privaten
Grills zuzulassen. In den Gartendenkmalen ist eine solche Errichtung von festen
Grillplätzen ohnehin nicht möglich. Auf Grund
der hohen Frequentierung dieser Wiesen kann es zu Nutzungskonflikten zwischen
den Besuchern kommen, dies auch mit der Gefahr von Unfällen und Verletzungen
durch die Glut. Häufig sind
auch Anwohner vorhanden, die dann über die Belästigung hinaus, die durch die
Nutzung der Wiese entsteht, auch noch
die Gerüche des Grillens hinzunehmen haben. In den
meisten Fällen stehen auf oder am Rand der Wiesen Bäume, die durch die Hitze
der Grills Schaden nehmen, schlimmstenfalls sogar abbrennen können. In anderen
Bezirken wurden auch schon ganze Bäume gefällt um sie als Brennmaterial zu
nutzen. Bei Wiesen,
die jährlich nur 1-2 x gemäht werden (extensiv gepflegte Grünanlagen der
Pflegeklasse 4) besteht eine hohe Brandgefahr, so dass diese Flächen nicht in
Betracht gezogen wurden. Das größte
Problem verursacht aber die Frage, was mit der glühenden Kohle nach dem Grillen
geschehen soll. Häufig sind die Grills nicht so konzipiert, dass man sie in
erhitztem Zustand mit glühender Kohle gefahrlos für sich und andere zu einer
Entsorgungsstation tragen könnte, also wird die Kohle auf den Rasen geschüttet,
damit der Grill abkühlen kann. Dies verursacht Schäden am Rasen und stellt für
die übrigen Nutzer eine Unfallgefahr dar. Die
Beschaffenheit einer Entsorgungsstation bereitet ebenfalls Probleme, da ja ein
mutwilliges Inbrandsetzen ebenso verhindert werden müsste wie
Verletzungsgefahren. Kohle glüht noch viele Stunden nach, so dass spielende
Kinder und Jugendliche ein weites Feld für Experimente haben, ohne die Risiken
einschätzen zu können. Um für
Polizei und Ordnungsamt rechtlich Klarheit zu schaffen, müssen Flächen, auf
denen das Grillen gestattet wird, mit mehreren Schildern rundum gekennzeichnet
werden. Die Kosten der Beschaffung und des Einbaus liegen pro Schild bei ca. 300 €. Das
Bezirksamt kommt zu der Einschätzung, dass es im Bezirk geeignete Flächen nicht
gibt. In der
beiliegenden Liste wurden alle größeren Grünanlagen (> 1 ha) aufgeführt und
die Möglichkeiten beschreiben und bewertet. |
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