Drucksache - 0227/XVIII
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1.
Wie
wird die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg (in Gaststätten etc.) kontrolliert? Welche Aussagen können
zum Umfang des hierfür verwendeten Personals gemacht werden? 2.
Hält
das Bezirksamt die Qualität und den Umfang der Kontrollen für ausreichend? 3.
Wie
viele Hinweise auf Verstöße gegen die diversen Bestimmungen zum Jugendschutz in
Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen hat das Bezirksamt im letzten Jahr
erhalten, und wie und mit welchem Ergebnis wurden diese Hinweise bearbeitet? 4.
Inwieweit
befasst sich das Bezirksamt mit Suchtprävention bei Jugendlichen in Bezug auf
Alkohol, welche Maßnahmen werden hierfür durchgeführt, und können Aussagen über
die Ergebnisse gemacht werden? |
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