Drucksache - 0222/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungen an den Schulhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
03.06.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschl.Empf. KiJuPar - Schule v. 27.03.07
MzK v. 18.03.08

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob an der 39

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei allen Gestaltungen, die die Schulen betreffen (also auch bei den Freiflächen), die Schule mit allen Gremien gemäß § 76 Schulgesetz beteiligt wird. Insofern ist also auch eine Teilnahme der Schüler und Schülerinnen gegeben, die tatsächliche Beteiligung der Schüler an diesen Gremien ist nicht vom Schulträger zu gewährleisten.

 

Die Mitbestimmung haben zahlreiche Schulen (u.a. 39. Grundschule, Kiepert-Grundschule, Nahariya-Grundschule) bereits bei der Umsetzung der IZBB-Maßnahmen wahrgenommen. In diesen Abstimmungsprozessen haben die Schulen eigene Prioritäten zu den Spielangeboten gesetzt.

 

Die inhaltliche Gestaltung ging von vielseitigen Interessenlagen aus, die nicht nur durch Fußballangebote, Spielgeräte für bestimmte Altersgruppen oder Sandflächen geprägt waren und in der Entscheidung der Schulen lagen.

 

Dies wurde durch die eingeholten Stellungnahmen der genannten Schulen sehr deutlich:

 

·         Werbellinsee-GS: Ein defektes Spielgerät wurde durch die Schule selbst ersetzt. Des weiteren hat man eine Kletterspinne als Spende erhalten. Zusätzliche Spielgeräte hätten auf der begrenzten Schulhoffläche keinen Platz. In der Schulkonferenz wurden keine Anträge auf weitere Spielangebote gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln.

 

·         Kiepert-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore sowie Fußballwände, dies wird als ausreichend empfunden und weitere Tore hätten zudem auf der begrenzten Schulhoffläche keinen Platz. Die weiteren Spielmöglichkeiten beinhalten ein Kletterhaus mit Rutsche, Reckstangen, Balancierstrecken, Tischtennisplatten, Schwingebrücke sowie 6-sitzige Schaukel und bieten offenkundig umfassende Angebote für alle Altersgruppen. In der Schulkonferenz wurden keine Anträge auf weitere Spielangebote gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln.

 

·         Lindenhof-GS: Die Schule legt weniger Wert auf das Aufstellen von Spielgeräten als vielmehr auf die Entsiegelung des Schulhofes. Hierzu gibt es bereits ein sehr engagiertes Projekt aus Schule, Förderverein, Eltern und dem Nachbarschaftsheim Schöneberg, das eigeninitiativ die Gestaltung der Schulhofflächen in Angriff nimmt (z.B. durch die Verwendung von Baumaterialien vom Fachbereich Natur). Des weiteren erhielt die Schule im Rahmen eines Wettbewerbes eine sogenannte “Bewegungsbaustelle” für den Schulhof.

 

·         Paul-Natorp-Oberschule: Aufgrund der seit 2003 am Standort der stattfindenden Grundsanierung ist derzeit keinerlei Freiflächengestaltung möglich, erst nach Abschluss der Baumaßnahme kann mit der Schule gemeinsam eine Freiflächenplanung entwickelt werden. Somit bestehen keine entsprechenden Anträge von Seiten der Schule.

 

·         39. GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird als ausreichend empfunden. In der Schulkonferenz wurden weder Anträge auf zusätzliche Fußballtore noch Bedarf an weiteren Bällen gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln. Zudem wäre die Beschaffung von Bällen im Rahmen des Schulbudgets jederzeit möglich.

 

·         Fläming-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird als ausreichend empfunden. In der Schulkonferenz wurde kein entsprechender Antrag gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln. Weitere Fußballtore hätten zudem auf der begrenzten Schulhoffläche keinen Platz bzw. würden zur Verdrängung der vielfältigen Spielangebote für alle Altersgruppen (Kletterangebote, Balancierstrecken, Schachbretter, Sandgrube, Wasserpumpe) führen.

 

·         Nahariya-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird bisher als ausreichend empfunden. In der Schulkonferenz wurde kein entsprechender Antrag gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln.

 

Hinsichtlich der Beschaffung von mobilen Spielangeboten (Bälle, Netze, Tore, Sitzgelegenheiten) können und handeln die Schulen eigenverantwortlich im Rahmen ihres eigenen Schulbudgets. Diese Finanzmittel können u.a. für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung, IT-Technik oder kleine bauliche Unterhaltung verwendet werden. Die Schulkonferenzen mit den Finanzkommissionen entscheiden vor Ort über die Mittelverteilung der Schule und haben für solche Ausstattungen zum Teil Rücklagen gebildet.

 

Die Entsiegelung von Schulhöfen wird nicht grundsätzlich von allen Schulen gewünscht, da dies zu erheblichen Verschmutzungen, insbesondere Feinstaubbelastung, im Schulgebäude führen kann. Bei konkreten Anträgen der Schulen ist der Schulträger bemüht, weil auch Bewirtschaftungskosten (Niederschlagswasserentgelte) gespart werden, dies in Abstimmung mit der Bauabteilung und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen (z.B. Ludwig-Heck-Grundschule im SSSP-Programm 2007).

 

Im übrigen erfolgt jährlich eine Abfrage an allen Schulen zu konkreten Wünschen in der Instandhaltung und Veränderung der Freiflächen, die nach finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung des Fachbereiches Natur umgesetzt werden. Dabei wird vom Fachbereich Natur seit Jahren deutlich gemacht, dass insbesondere die Finanzierung neuer Sitzgelegenheiten und Fußballtore und deren notwendiger Pflege nicht mehr aus der baulichen Unterhaltung möglich ist.

 

Diese Maßnahmen können lediglich bei einer Schulhofumgestaltung als quasi Neubaumaßnahme (Spielplatzsanierungsprogramm, SSSP oder Eigenfinanzierung der Schule) realisiert werden.

 

 
 

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