Drucksache - 0219/XVIII  

 
 
Betreff: Neufassung des § 57 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HA

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

§ 57 der am 16. November 2006 beschlossenen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wird wie folgt neu gefasst.

 

§ 57 Persönliche Erklärungen

Die Bezirksverordnetenvorsteherin bzw. der Bezirksverordnetenvorsteher kann jeder bzw. jedem Bezirksverordneten zu Beginn der Sitzung, aber außerhalb der Tagesordnung, das Wort zu einer persönlichen Erklärung erteilen, die nicht im Zusammenhang mit der laufenden Sitzung stehen darf. Persönliche Erklärungen dürfen keine Namensnennungen oder/und Diffamierungen Dritter enthalten sowie die Würde und das Ansehen der Bezirksverordnetenversammlung nicht beschädigen. Der Inhalt der Erklärung ist dem Bezirksverordnetenvorsteher bzw. der Bezirksverordnetenvorsteherin am Tag vor der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis 16:00 Uhr schriftlich vorzulegen. Aus dem Inhalt muss die persönliche Betroffenheit erkennbar sein. Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen