Drucksache - 0206/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung des B-Planes 7-21 für das Gelände zwischen Yorckstr., Bezirksgrenze, Monumentenstr. und Nord- Süd Bahntrasse mit Ausnahme der Grundstücke Yorckstr. 57, Kreuzbergstr. 39-40, 42a und 42 b (teilweise), im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
09.05.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK

Begründung

 

Begründung

 

 

1. Anlass und Erforderlichkeit

 

Das an der nordöstlichen Bezirksgrenze liegende Flaschenhals-Gebiet ist ein Teil des geplanten übergeordneten Nord-Süd-Grünzugs mit integrierten Fuß- und Radwegen, der innerstädtische Freiräume und zusammenhängende Grün- und Freiflächen mit den städtischen Außenräumen verbinden soll. Im Norden schließt das Plangebiet an das Areal des Gleisdreiecks im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Für das Gesamtgebiet des Gleisdreiecks einschließlich des Flaschenhalses wurde 2005/2006 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Kooperation mit den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg ein zweistufiger landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt. Mit dem Wettbewerb wurde die Wiedereingliederung des Gebietes in das städtische Gefüge eingeleitet, das durch die Bahnnutzung seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine aus dem Umfeld herausgehobene Enklave gebildet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-21 gehört zum Ideenteil des Gesamtwettbewerbs.

 

Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau-West stehen der Senatsverwaltung Mittel für den Erwerb der betreffenden Fläche zur Verfügung, so dass die Umsetzung des im Bereichsentwicklungsplan Schöneberg-Ost (1997) festgelegten Grünkonzepts in Angriff genommen werden kann. Um diesen Teilbereich des Nord-Süd-Grünzuges auf der bisherigen Bahnfläche planungsrechtlich zu sichern, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Die Entlassung des Geländes aus der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung soll parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen.

 

2. Plangebiet

 

Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 5,7 ha und wird im Norden begrenzt durch die Yorckstraße. Nach Süden verjüngt das Plangebiet sich stark, so dass die namensgebende Gestalt eines Flaschenhalses entsteht. Die südliche Begrenzung bildet die Monumentenstraße. Im Osten wird das Plangebiet durch die gewerbliche Bebauung an der Bezirksgrenze und im Westen durch die Trasse der neuen Fernbahn begrenzt.

 

Das Gebiet ist überwiegend durch eine Vielzahl von brachliegenden, überwucherten Gleissträngen und Relikten der ehemaligen Bahnanlagen sowie durch Ruderalvegetation geprägt. Oberhalb des Bahngrabens befinden sich am Westhang der Kreuzbergstraße gewerbliche Nutzungen u.a. ein Biergarten. Im vegetationsbestandenen Bereich befindet sich ein Bahngleis, auf dem gelegentlich Züge vom Deutschen Technikmuseum Berlin auf dem Gleisdreieck zum Depot an der Kolonnenbrücke verkehren.

Topographisch liegt das Gelände im Norden niveaugleich mit den Yorckbrücken, ca. 4,0 m über der Yorckstraße. Das umliegende Gebiet steigt nach Süden deutlich an, so dass das Areal mit den Gleisanlagen im südlichen Teil erheblich unter dem Niveau der Kreuzbergstraße und der Monumentenbrücke liegt. Durch diesen Einschnitt entstanden im südlichen Teil Hangbereiche zu den umliegenden Siedlungsgebieten.

 

Das Bebauungsplangebiet ist bis auf die Straßenverkehrsflächen und einzelne private Grundstücke im östlichen Randbereich im Eigentum der Bahn.

 

Die Yorkbrücken und auch die Monumentenbrücke stehen unter Denkmalschutz.

 

3. Planerische Ausgangssituation

 

Baunutzungsplan:

Der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (Abl. 1961, S. 742) weist die Fläche des Geltungsbereiches als Bahnfläche aus.

Nach Entlassung der Flächen aus der eisenbahnrechtlichen Widmung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-21 als unbeplanter Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Flächennutzungsplan:

Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004, zuletzt geändert am 29. Juni 2006 ist ein übergeordneter Grünzug entlang der Bahntrasse sowie gemischte Baufläche M2 für den östlichen Teil des Plangebiets dargestellt. Gemäß den Ausführungsvorschriften zum FNP ist die Entwicklung einer größeren Grünfläche aus einer gemischten Baufläche im begründeten Einzelfall möglich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht kein Erfordernis einer FNP-Änderung für die gesamte Grünfläche, da die beabsichtigten Festsetzungen mit den Grundzügen des FNP übereinstimmen.

 

Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost:

Das Nutzungskonzept der BEP sieht für das Plangebiet Grünfläche mit einer Fuß- und Radwegverbindung und im geringen Umfang Mischgebietsnutzung vor. Teilbereiche des Flaschenhalses sind als geschütztes Biotop nach § 26a NatSchGBln bzw. als potentielles Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

 

4. Wesentlicher Planinhalt

 

Die Planung verfolgt das Ziel, die bisher weitgehend brachliegende ehemalige Bahnfläche - wie in dem Bereichsentwicklungsplan vorgesehen - als öffentliche Grünfläche zu sichern. Auf der Grundlage von näheren Untersuchungen sollen Zweckbestimmungen für die Öffentliche Grünfläche festgelegt werden, die z.B. dem Schutz ökologisch wertvoller Flächen und dem Bedarf an zusätzlichen öffentliche Spielplätzen Rechnung tragen.

Die Grünfläche ist ein Teil der geplanten übergeordneten Grünvernetzung von der Innenstadt über das Gleisdreieck bis zu weiteren Grünzügen in den Ortsteilen Schöneberg und Tempelhof und wird als Alternativroute des Radweges Berlin-Leipzig mit der Streckenführung über die Monumentenbrücke, Crellestraße und Schöneberger Insel diskutiert.

Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie der Übergang zwischen dem Radweg im Bahngraben und der Monumentenstraße/-brücke bei dem vorhandenen Geländehöhenunterschied radfahrerfreundlich gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck wurden Teile der Böschungsflächen nördlich der Brücke in den Geltungsbereich einbezogen. Außerdem schließt der Geltungsbereich im Süden an den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 7-1 mit entsprechender Gründurchwegung.

 

Die Möglichkeit einer öffentlichen Erschließung der geplanten Parkanlage im tiefer gelegenen Bahngraben von dem höhergelegenen Gelände der Kreuzbergstraße sowie die Herstellung eines Teils der späteren Grünanlage auf dem heutigen Gleisniveau ist bereits im Vorfeld vertraglich gesichert. Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Lidl-Verbrauchermarktes hat sich der Vorhabenträger verpflichtet, auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 39 einen Stadtbalkon sowie eine Wegeverbindung für die Allgemeinheit dorthin in einer Breite von mindestens 3,0 m herzustellen und zu unterhalten, eine Grünfläche im tieferliegenden Teil des Grundstücks Kreuzbergstraße 42A herzustellen sowie einen späteren Bau von Brückenanlagen, Treppen und Rampen im Bereich des Stadtbalkons zu dulden.

 

Das vorhandene Bahngleis des Technikmuseums sowie ein ehemaliges Stellwerk sollen im Bebauungsplan 7-21 rechtlich bestätigt bzw. gesichert werden.

Die vorhandenen Straßen (Yorck- und Monumentenstraße) sowie Bahnanlagen (Yorckbrücken) im Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 7-21 werden bestandsorientiert gesichert.

 

Von Seiten der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans 7-21.

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Flächenerwerb erfolgt aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West. Für die Herrichtung der Grünanlage ist der Mitteleinsatz aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Die Fläche soll ins Fachvermögen des Bezirkes, Fachbereich Natur übernommen werden, der die laufenden Pflegekosten nach Aufstockung des Budgets tragen wird.

 

6. Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819).

 

 

 

 
 

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