Drucksache - 0184/XVIII
Mit Schreiben vom 23.07.2007 und vom 28.08.2007 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gebeten, durch Änderung der Schaltung (“Sofortanforderung”) die o.g. Fußgängersicherheit an Lichtsignalanlagen zu erhöhen.
In dem Beschluss wird für die beiden signalisierten Fußgängerüberwege Rathausstraße (Königstraße) und Martin-Luther-Straße (Heylstraße) eine sogenannte Sofortanforderung gewünscht. Das bedeutet, dass die Lichtsignalanlage unabhängig von der bestehenden Koordinierung in dem Straßenzug nach Ablauf einer bestimmten Grünzeit für den Fahrverkehr auf Grün für die Fußgänger schaltet, sofern eine entsprechende Anforderung vorliegt. Die Wartezeiten für die Fußgänger verringern sich damit, allerdings nur dann, wenn der Fußgängerverkehr gering ist und nicht ständig angefordert wird.
Für die Lichtsignalanlage Rathausstraße (Königstraße) kann die Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf Grund von Verkehrsbeobachtungen eine derartige Schaltung befürworten. und wird veranlassen, dass diese Änderung im Zusammenhang mit der Umstellung der Lichtsignalanlagen in der Rathausstraße für die geplante nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h vorgenommen wird.
In der Martin-Luther-Straße hält die Verkehrslenkung Berlin (VLB) angesichts des hohen Verkehrsaufkommens und der geringen Abstände zu den Nachbaranlagen –auch aus Sicherheitsgründen- die Einhaltung der Koordinierung für vorrangig. Infolge modifizierter Schaltungen im Bereich Innsbrucker Platz sind zwar an der Lichtsignalanlage Martin-Luther-Straße (Heylstraße) Anpassungen erforderlich, eine Sofortanforderung kommt jedoch nicht in Frage.
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