Drucksache - 0146/XVIII  

 
 
Betreff: Zukunft des Grundstücks Mariendorfer Damm 361
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.06.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90 v. 12.02.07
Ersatzantag SPD
MzK
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0146/XVIII) vom 21.2.07, betrifft : Zukunft des Grundstückes Mariendorfer Damm 361.

 

Das o.a. Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (Typ 2 und 3 ) sowie als Schulstandort dargestellt.

Zur  Realisierung des Schulstandortes wurde der Bebauungsplan XIII-258 im Jahr 1989 ins Verfahren genommen.

 

Nach Einstellung des Bebauungsplanverfahrens (12.12.2006) wegen fehlender städtebaulicher Erforderlichkeit für die Änderung des geltenden Planungsrechts

kann auf den Baunutzungsplan zurückgegriffen werden, der für den Bereich allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/3 (GRZ 0,3 / GFZ 0,6) festsetzt.

Das gesamte Grundstück liegt jedoch außerhalb der zulässigen Bebauungstiefe und ist nur über einen schmalen Bereich vom Mariendorfer Damm her erschlossen.

 

In internen Untersuchungen wurde bereits die Realisierbarkeit einer Bebauung mit Einfamilien- und Reihenhäusern geprüft und unter städtebaulichen und planungsrechtlichen Aspekten bestätigt.

Im Falle einer Interessenbekundung würde in Zusammenarbeit mit einem möglichen Investor ein detailliertes Konzept erarbeitet werden.

 

 
 

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