Drucksache - 0146/XVIII
des
Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV
(Drucks. Nr. 0146/XVIII) vom 21.2.07, betrifft : Zukunft des Grundstückes
Mariendorfer Damm 361. Das o.a.
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (Typ 2 und 3 ) sowie
als Schulstandort dargestellt. Zur Realisierung des Schulstandortes wurde der
Bebauungsplan XIII-258 im Jahr 1989 ins Verfahren genommen. Nach Einstellung des Bebauungsplanverfahrens (12.12.2006) wegen fehlender städtebaulicher Erforderlichkeit für die Änderung des geltenden Planungsrechts kann auf
den Baunutzungsplan zurückgegriffen werden, der für den Bereich allgemeines
Wohngebiet der Baustufe II/3 (GRZ 0,3 / GFZ 0,6) festsetzt. Das gesamte
Grundstück liegt jedoch außerhalb der zulässigen Bebauungstiefe und ist nur
über einen schmalen Bereich vom Mariendorfer Damm her erschlossen. In internen
Untersuchungen wurde bereits die Realisierbarkeit einer Bebauung mit
Einfamilien- und Reihenhäusern geprüft und unter städtebaulichen und
planungsrechtlichen Aspekten bestätigt. Im Falle
einer Interessenbekundung würde in Zusammenarbeit mit einem möglichen Investor
ein detailliertes Konzept erarbeitet werden. |
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