Drucksache - 0142/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Geisterbahnhöfe im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 12.02.07
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die S-Bahn Berlin GmbH gewandt und hat folgende Antwort erhalten:

 

“Als kundenorientiertes Verkehrsunternehmen wissen wir um den hohen Stellenwert der Personalpräsenz auf S-Bahnhöfen bei unseren Fahrgästen.

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, erfolgten die Verkehrsvertragsverhandlungen im Jahre 2003 unter extremen Sparzwängen. Gemeinsames Interesse des Senats und der S-Bahn war es, eingedenk der Haushaltsvorgaben Berlins schmerzhafte Kürzungen des Verkehrsangebots zu vermeiden. In dieser Situation hat der damalige Senator Strieder unter anderem zur Diskussion gestellt, die Besetzung der S-Bahnhöfe entsprechend den bundesweit üblichen Standards mit dem Ziel der Kostenreduzierung zu gestalten. Die technischen Bedingungen unseres erneuerten Fahrzeugparks erlauben schon heute auf vielen Bahnhöfen die Abfertigung der Züge durch die Triebfahrzeugführer. Mit der Realisierung bereits laufender Projekte wird schrittweise netzweit ein technischer Standard geschaffen, mit dem neben den betrieblichen Belangen auch die Informations- und Sicherheitsbedürfnisse der Fahrgäste befriedigt werden können. Auch dann wird es keine flächendeckend personalfreien Bahnhöfe geben. Stammaufsichten auf ca. 20 S-Bahnhöfen und zeitlich/örtlich flexible Mitarbeiter auf weiteren Bahnhöfen gewährleisten einen schwerpunktorientierten Einsatz von Personalen, die unseren Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Daneben bieten auch weiterhin die Vertriebsstellen der S-Bahn direkten Kundenkontakt. Zusätzlich werden auch weiterhin Sicherheitskräfte im S-Bahn-Netz eingesetzt. Diese Entwicklungen liegen auch dem Verkehrsvertrag zugrunde und haben unter anderem zur Rabattierung des Zugkilometerpreises gegenüber den bestellenden Ländern geführt.

 

Die S-Bahn Berlin GmbH hat in der Vergangenheit beispielsweise über die verkehrspolitischen Sprecher der Abgeordnetenhausparteien Initiativen unterstützt, die Personalpräsenz zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Maßnahmen weiter zu stärken. Leider ist es bisher nicht gelungen, beispielsweise mittels gesonderter

 

Dienstleitungsverträge über den Verkehrsvertrag hinaus, eine zusätzliche Besetzung von S-Bahnhöfen mit Servicepersonal zu erreichen.

 

Wir sind auch weiterhin gern bereit, einen solchen Weg zu verfolgen. Die durchgängige Besetzung eines S-Bahnhofes verlangt nach den derzeitigen  tarifvertraglichen Arbeitszeitmodellen etwa 5,5 Mitarbeiter, was einem Kostenvolumen von ca. 200 T€ pro Jahr entspricht.”

 
 

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