Auf
Nachfrage hat die DB Station & Service AG mitgeteilt, dass sie im Grundsatz
mit dem Vorschlag der BVV einverstanden ist. Bei der
“Suadicanitreppe” handelt es sich nicht um öffentliches Straßenland und ein möglicher
Betreiber müsste im Vorfeld gemeinsam mit dem Eigentümer und ggf. mit dem
Bezirk Details klären, bevor ein Kunstmarkt eingerichtet werden könnte. Für die
Vermarktung privater Flächen ist das Bezirksamt allerdings nicht zuständig.
Dies obliegt dem Eigentümer. Sollte jedoch ein Antragsteller für einen
derartigen hochrangigen Kunst- und Flohmarkt vorstellig werden, wird der
Hinweis auf den eventuellen Standort “Suadicanitreppe” gegeben.