Drucksache - 0052/XVIII
Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu
nehmen: Unter Bezugnahme auf den
vorgenannten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Klärung der
Bedingungen einer Kreditaufnahme durch die Bezirke bei der KfW-Förderbank wurde
der Senator für Finanzen mit Schreiben vom 04. Mai 2007 um Stellungnahme
gebeten. Mit Schreiben vom 11. Juni 2007
teilt die Senatsfinanzverwaltung mit: “Die Bundesregierung hat die
Initiative für einen Investitionspakt von Bund, Ländern und Gemeinden
entwickelt. Danach plant der Bund, ab 2008 befristet zusätzliche
Investitionszuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung von Schulen,
Kindertagesstätten sowie (Schul)sportstätten bereitzustellen, sofern sich
Länder und Kommunen jeweils in gleicher Höhe beteiligen. Entsprechende Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen sind im Entwurf des Doppelhaushaltplans
2008/09 im Einzelplan 12 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
veranschlagt. Zur Belegung dieses Programms ist die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung darauf angewiesen, dass geeignete Sanierungsobjekte von den
Bezirken ermittelt und benannt werden. Ich habe deshalb Ihr Schreiben an das
Referat IV A der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergeleitet. Ein kleinteiliger und
unkoordinierter Abruf von KfW-Krediten kommt wegen des erheblichen
Verwaltungsaufwandes nicht in Betracht.” Der Empfehlung der
Senatsfinanzverwaltung war das Bezirksamt gefolgt und hatte bei der zuständigen
Senatsverwaltung zahlreiche Sanierungsmaßnahmen nach dem vorgegebenen Verfahren
für das Sonderprogramm “Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen” bis
zum 31. August 2007 angemeldet. Über dieses Sonderprogramm
erschließt sich das Land Berlin (unter organisatorischer Federführung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) die Inanspruchnahme zusätzlicher
Zinsverbilligungen des KfW-Infrastrukturprogramms zur Refinanzierung von
energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme oder Übernahme von Darlehen oder sonstigen Schuldverbindlichkeiten ist gemäß Nr. 6 des Kataloges zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat A ZG) ausschließlich der zuständigen Hauptverwaltung vorbehalten. Somit können auch die Bezirke
KfW-Fördermittel unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
aus dem vorgenannten Sonderprogramm akquisieren. Mit Schreiben vom 26. März 2009 wurde der Hauptausschuss der
Bezirksverordnetenversammlung über die bis dahin bewilligten bzw. noch im
Bewilligungsverfahren befindlichen Maßnahmen des Investitionspaktes
“Bund-Länder-Kommunen” informiert. |
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