Drucksache - 0018/XVIII  

 
 
Betreff: Benennung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG - Eigenbetriebsgesetz - i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. BV-Vorsteher

Gem

Gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG – Eigenbetriebsgesetz – i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung ist ein Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung zu benennen, das im Verwaltungsrat als stimmberechtigte Person mitarbeitet.

 

Vorgeschlagen für den Verwaltungsbeirat wird von den Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen Frau Martina Rade.

 

Frau Martina Rade wird als ordentliches Mitglied der BVV für den Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebes Süd-West gewählt.

 
 

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