Drucksache - 0009/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Herr Dieter Hapel
wird gemäß Artikel 74 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1a, 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister und zum Bezirksstadtrat gewählt. |
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