Drucksache - 1851/XVII  

 
 
Betreff: Übertragung von Obdachloseneinrichtungen an freie Träger durch BVV kontrollieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Nürnberger, Ingo
2. Frau Jäkl, Reingard
Zauner, Margrit
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag 21.08.2006
Antrag SPD und Grüne vom 28.08.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die BVV umfassend zu informieren, bevor eine Ausschreibung der beiden Obdachloseneinrichtungen Rembrandtstraße und Alboinplatz erfolgt, sowie die BVV an der Entscheidung über die Trägerschaft zu beteiligen. Das Bezirksamt berichtet bis zur nächsten Sitzung der BVV über die geplanten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Ausschreibung. Bevor die BVV darüber nicht beraten hat, findet keine Ausschreibung statt.

 

 

 

Begründung:

Die geplante Ausschreibung der Trägerschaft für die beiden Einrichtungen kann zu wichtigen Strukturentscheidungen im Bereich der Obdachlosenhilfe führen. Deshalb ist die BVV daran umfassend zu beteiligen. Da es keinen unmittelbaren Zeitdruck gibt, ist die Verzögerung unproblematisch. Es wird auf §12 IV BezVerwG verwiesen.

 

 
 

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