Drucksache - 1842/XVII
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Das Bezirksamt bittet, das vorgelegte Abwägungsergebnis zur frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf 7-8 zur Kenntnis zu
nehmen. Begründung: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB über den Bebauungsplanentwurf 7-8 mit Schreiben vom 01.03.2006 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 06.04.2006 statt. Zu den vorgestellten Plänen und Entwürfen wurden für die
verbindliche Bauleitplanung Stellungnahmen von Behörden und Bürgern gegeben.
Das Abwägungsergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des
Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824) Gesetz zur
Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November
2005 (GVBl. S 692) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S 2). |
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