Drucksache - 1834/XVII  

 
 
Betreff: Keine Videoüberwachung im Rathaus Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
Verfasser:1. Herr Dragowski, Mirco
2. Herr Bleckmann, Rainer
Weingartner, Albert
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP 12.06.2006
2. Version vom 22.06.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, von der geplanten Installation einer Video-Überwachungsanlage im Rathaus Schöneberg abzusehen.

 

 

Begründung:

 

Der mögliche Nutzen einer Videoüberwachung des Rathauses ist nicht belegt. Angesichts exorbitanter Kosten, die für die Neugestaltung des Rathaus-Eingangsbereiches samt Pförtnerloge angefallen sind, hält die FDP-Fraktion die Verwendung der für die Videoüberwachung vorgesehenen Mittel im Bereich des Barriereabbaus für Menschen mit Behinderungen für vordringlicher.

 

 

 
 

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