Drucksache - 1834/XVII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, von der geplanten Installation einer
Video-Überwachungsanlage im Rathaus Schöneberg abzusehen. Begründung: Der mögliche Nutzen einer
Videoüberwachung des Rathauses ist nicht belegt. Angesichts exorbitanter
Kosten, die für die Neugestaltung des Rathaus-Eingangsbereiches samt
Pförtnerloge angefallen sind, hält die FDP-Fraktion die Verwendung der
für die Videoüberwachung vorgesehenen Mittel im Bereich des Barriereabbaus für
Menschen mit Behinderungen für vordringlicher. |
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