Drucksache - 1798/XVII  

 
 
Betreff: Kommunale Leistungen in der ArGe nicht verweigern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Frau Katzemich, NinaJäkl, Reingard
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Grüne vom 12.06.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dem Jobcenter Tempelhof-Schöneberg zügig eine Liste von Trägern und/oder Ämtern zur Verfügung zu stellen, die dafür zuständig sind, die kommunalen Leistungen in der Arbeitsgemeinschaft wie z.B. psychosoziale Beratung, die der Bezirk entsprechend §16 Absatz 2 SGB II bzw. erbringen soll und zu denen er sich mit der bezirklichen Rahmenvereinbarung verpflichtet hat, auch tatsächlich zu erbringen. In diesem Rahmen muss auch eine intensive Beratung von Menschen mit großen sozialen Vermittlungshemmnissen, die im Jobcenter nicht geleistet werden kann, gewährleistet werden. Die betreffenden Ämter (Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) sollen jeweils feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit halten, die Kundinnen und Kunden, die einer entsprechenden Beratung bedürfen, entweder selbst beraten oder einem fachkundigen Träger zuführen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist zur Sitzung im September 2006 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet laut gemeinsamer Rahmenvereinbarung arbeitsteilig. Die persönlichen Ansprechpartner/innen für Arbeitsuchende im Jobcenter können einen spezifischen Beratungsbedarf zwar erkennen, aber die Beratung aufgrund hoher Kundenfrequentierung (300 Kundinnen und Kunden pro persönlichem/r Ansprechpartner/in) sowie mangels Spezialisierung meist nicht selbst durchführen. Dies zu leisten, hat sich der Bezirk mit der Rahmenvereinbarung verpflichtet. Frühere soziale Dienste wie der Sozialdienst für Erwerbsfähige wurden abgeschafft, nun muss der Bezirk einen Weg finden, die nötigen Leistungen auch tatsächlich zu erbringen.

 

 
 

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