Drucksache - 1778/XVII
Begründung: Auch im Hinblick auf die anstehenden Schließung des Flughafens Tempelhof, wurde der Bebauungsplan XIII-302 mit dem Ziel, einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets aufgestellt, da die vorhandene Bau- und .Nutzungsstruktur der neuen Lagegunst nicht gerecht zu werden schien. Mit der geplanten Festsetzung eines Kerngebiets mit einer GFZ von 2,4 in Baukörperausweisung, sollte die Versorgungsfunktion des Gebiets gestärkt und insgesamt eine dauerhafte Attraktivitätssteigerung dieses Bereichs im unmittelbaren Umfeld des S- und U-Bahnhofs Tempelhof sichergestellt werden. Das anfänglich große Interesse potenter Investoren
hat sich im Laufe des Verfahrens, teils wegen des problematischen
Grundstückzuschnitts, teils wegen der allgemein problematischen Lage am
Baumarkt, nahezu völlig verloren. Nachgefragt wurde lediglich die
Genehmigungsfähigkeit von SB-Märkten, die jedoch mit den Planungszielen des
Bebauungsplans XIII-302 unvereinbar waren. Folgerichtig soll das Verfahren mit den z.Z. nicht realisierbaren Planungszielen eingestellt werden und die planungsrechtliche Beurteilung auf der Basis der Ausweisung des Baunutzungsplans (allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3) erfolgen. Ein Planerfordernis ist derzeit nicht ersichtlich. Mit Schreiben vom 30. Juni 2005 sind die zuständige
Senatsstelle und die Gemeinsame Landesplanung (GL) über die beabsichtigte
Einstellung des Bebauungsplane XIII-302 unterrichtet worden. Bedenken dass
gegen die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Bedenken bestehen nicht Rechtsgrundlagen: -
Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S.
1818, 1824) - Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3 November 2005 (GVBl. S. 692) - Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Keine |
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