Drucksache - 1760/XVII
Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich eine
Liste von Örtlichkeiten in Grünflächen, Parks und auf öffentlichen Plätzen
zusammenzustellen, an denen das Grillen im öffentlichen Raum genehmigt werden
kann. Begründung: Erlaubt ist das Grillen im öffentlichen Raum nur, wo
Plätze dafür offiziell ausgewiesen sind. In Berlin gibt es im der
Bevölkerungszahl nach zweitgrößten Bezirk Tempelhof-Schöneberg keinen einzigen
Grillplatz. Bereits vor einem Jahr hat die FDP-Fraktion deshalb auf Drs. 1390/
XVII einen wortgleichen Antrag eingereicht. Angesichts des herannahenden Sommers sollten auch
Tempelhofer und Schöneberger die Möglichkeit bekommen, Ihr Steak unter freiem
Himmel auf den Rost zu legen. Es gibt keinen einsichtigen Grund dafür, dass
Grillen im Freien ein Privileg von Gartenbesitzern ist. |
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