Drucksache - 1760/XVII  

 
 
Betreff: Draußen grillen 2006 auch in Tempelhof-Schöneberg!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Weingartner, Albert
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2006 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich eine Liste von Örtlichkeiten in Grünflächen, Parks und auf öffentlichen Plätzen zusammenzustellen, an denen das Grillen im öffentlichen Raum genehmigt werden kann.

 

 

 

Begründung:

 

Erlaubt ist das Grillen im öffentlichen Raum nur, wo Plätze dafür offiziell ausgewiesen sind. In Berlin gibt es im der Bevölkerungszahl nach zweitgrößten Bezirk Tempelhof-Schöneberg keinen einzigen Grillplatz. Bereits vor einem Jahr hat die FDP-Fraktion deshalb auf Drs. 1390/ XVII einen wortgleichen Antrag eingereicht.

 

Angesichts des herannahenden Sommers sollten auch Tempelhofer und Schöneberger die Möglichkeit bekommen, Ihr Steak unter freiem Himmel auf den Rost zu legen. Es gibt keinen einsichtigen Grund dafür, dass Grillen im Freien ein Privileg von Gartenbesitzern ist.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen