Drucksache - 1756/XVII
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schieneberg wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, einen Kriterienkatalog, der bei der Vergabe von bezirklichen Aufträgen an externe Leistungsanbieter von diesen zu erfüllen ist, zu erarbeiten. Der Kriterienkatalog soll vorrangig für die Leistungsanbieter folgende Voraussetzungen beinhalten: · Die Tariftreue, z.B. die Zahlung von ortsüblichen Löhnen und Gehältern, · die Zahlung Überstundenvergütungen und Schichtzulagen, · die Einhaltung von Urlaubsansprüchen und · die Bereitstellung einer angemessenen Anzahl von Ausbildungsplätzen. ·
Der Kriterienkatalog ist der BVV in der Juni-Sitzung vorzulegen. Begründung: Immer mehr Lohnabhängige erhalten Löhne, die nicht einmal ihre Existenz sichern. Viele Lohnabhängige müssen zusätzlich Hilfe über ALG II beantragen. Öffentliche Aufträge dürfen die Tendenz zu Dumpinglöhnen nicht unterstützen und verstärken. Durch entsprechende Kriteriensetzung können öffentliche Auftraggeber dazu beitragen, dass Tarifvertragsbestimmungen eingehalten werden. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist, durch bestimmte Auflagen an Auftragnehmer daran mitzuwirken, dass Jugendliche Ausbildungsplätze erhalten. |
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