Drucksache - 1751/XVII  

 
 
Betreff: Bearbeitungszeit von Widersprüchen notleidender ALG II-Empfänger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Julius, GertBV Julius, Gert
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
17.05.2006 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

Aufgrund von Klagen Hartz IV-geschädigter frage ich das Bezirksamt als Mitglied der Trägervertretung des bezirklichen Job-Centers:

Aufgrund von Klagen Hartz IV-geschädigter frage ich das Bezirksamt als Mitglied der Trägervertretung des bezirklichen Job-Centers:

 

  1. Wie viele Widersprüche gegen Zuwendungsbescheide liegen dem JobCenter zur Zeit zur Bearbeitung vor?

 

  1. Innerhalb welcher Frist können ALG II-Empfängerinnen und -empfänger grundsätzlich mit einem Widerspruchsbescheid rechnen?

 

  1. Wie hoch sind die Arbeitsrückstände auf diesem Gebiet?

 

  1. Sofern Arbeitsrückstände bestehen, in welchem Zeitraum sollen diese abgearbeitet werden?

 

  1. Wie sollen künftige Arbeitsrückstände auf diesem Gebiet vermieden werden?

 

  1. In wie vielen Fällen wurden Klageverfahren ablehnende Widerspruchsbescheide eingeleitet?

 

  1. In wie vielen Fällen waren Klageverfahren gegen ablehnende Widerspruchsbescheide erfolgreich?

 

  1. In welcher Weise wird der Lebensunterhalt der Widerspruch einlegenden ALG II-Empfängerinnen und -empfänger gesichert, da keine aufschiebende Wirkung haben?

 

 

 
 

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