Aufgrund von Klagen Hartz IV-geschädigter frage ich das Bezirksamt als
Mitglied der Trägervertretung des bezirklichen Job-Centers:
Aufgrund von Klagen Hartz
IV-geschädigter frage ich das Bezirksamt als Mitglied der Trägervertretung des
bezirklichen Job-Centers:
Wie viele Widersprüche gegen Zuwendungsbescheide
liegen dem JobCenter zur Zeit zur Bearbeitung vor?
Innerhalb welcher Frist können ALG
II-Empfängerinnen und -empfänger grundsätzlich mit einem
Widerspruchsbescheid rechnen?
Wie hoch sind die Arbeitsrückstände auf diesem
Gebiet?
Sofern Arbeitsrückstände bestehen, in welchem
Zeitraum sollen diese abgearbeitet werden?
Wie sollen künftige Arbeitsrückstände auf diesem
Gebiet vermieden werden?
In wie vielen Fällen wurden Klageverfahren
ablehnende Widerspruchsbescheide eingeleitet?
In wie vielen Fällen waren Klageverfahren gegen
ablehnende Widerspruchsbescheide erfolgreich?
In welcher Weise wird der Lebensunterhalt der
Widerspruch einlegenden ALG II-Empfängerinnen und -empfänger gesichert, da
keine aufschiebende Wirkung haben?