Drucksache - 1711/XVII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XI-213 vom 12.10.1998 mit Deckblättern vom 28.07.1999 und vom 15.12.2005 und 24.02.2006 nebst Begründung und Abwägung für das Gebiet zwischen General-Pape-Str., künftiger Straße 487, Friedrich-Haak-Brücke, südlich Sachsendamm, Bundesautobahn, künftiger Naumannstraße sowie Teilflächen der Grundstücke Kolonnenstraße 30D-30L,General-Pape-Str. 25 und Teilflächen der Naumannstraße 31/85 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschl.Empf.

Den Inhalt entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vom 28.02.2006 vorgelegten Bebauungsplanentwurf XI-213 vom 12. Oktober 1998 mit den Deckblättern vom 28. Juli 1999, vom 15. Dezember 2005 und 24. Februar 2006 nebst Begründung und Abwägungsergebnis sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XI-213.

 

 
 

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