Drucksache - 1684/XVII  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung in der Friedenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Frakt. SPD, B'90/Grüne, FDP u. BV JuliusBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
05.09.2006 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Mehrparteinenantrag vom 07.03.2006
Allparteienantrag 15.03.2006
MzK v. 09.05.06

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und an den Polizeipräsidenten in Berlin -Dir. 4 ZA/Verkehrsdienst -gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

Verkehrslenkung Berlin (VLB)

 

“Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Friedenstraße wird seit vielen Jahren wiederholt von der Rudolf-Hildebrandt-Grundschule bzw. von der Gesamtelternvertretung vorgebracht, letztmalig am 19.02.2006. Diesen Antrag hatte ich mit Schreiben vom 23.03.2006 erneut abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation der Friedenstraße unverändert ist, so dass ich nicht zu einer anderen Entscheidung kommen kann.

Meine Antwort vom 23.03.2006 habe ich als Kopie beigefügt.”

 

Der Polizeipräsident in Berlin -Dir. 4 ZA/Verkehrsdienst-

 

“Die Straße Alt-Mariendorf gehört zum Hauptstraßenverkehrsnetz und fällt bei derartigen Massnahmen in die Zuständigkeit von VLB.

 

Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeiabschnitt 44 halte ich die geforderte Massnahme nicht für erforderlich.

 

Alt Mariendorf ist eine Hauptverkehrsstraße und dient als Verbindungsstraße mit überbezirklichem Bezug. Sie ist vier-spurig und als Einbahnstraße, Fahrtrichtung West, ausgewiesen. In dem betreffenden Teilstück ist eine Busspur markiert, die der Busbeschleunigung dient.

 

In den Jahren 2002 bis 2005 sind 2 Unfälle mit Fußgängern registriert.

2004 trat ein Fußgänger, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten, auf die Fahrbahn.

2003 kam es zur Berührung zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger im Gehwegbereich.

Kinder und Jugendliche waren nicht beteiligt.

 

 

 

- 3 -

 

 

Das zeigt, dass die LZA am Mariendorfer Damm und an der Rathausstr.-Großbeerenstr., auch für den Schulweg als sicherste Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren, angenommen wird.

 

Bei der vorhandenen Verkehrsdichte erzeugt eine Geschwindigkeitsreduzierung nur eine scheinbare Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, denn gerade die Jüngsten der Verkehrsteilnehmer, hier die angesprochenen 5-jährigen Schüler, sind nicht in der Lage, die gefahrenen Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Sie werden dem Vorbild der älteren Schüler folgen und unbedacht die Fahrbahn überqueren. Die Folgen, die es bisher nicht gab, sind vorprogrammiert.

 

Nach wie vor bleibt eine Überquerung der Straße Alt- Mariendorf an den vorhandenen LZA die sicherste Lösung. Dies den Kindern zu vermitteln ist Aufgabe der Eltern und der Lehrer.”

 

 

 

 
 

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