Drucksache - 1615/XVII  

 
 
Betreff: Parkverbot Waldsassener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
18.01.2006 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
28.02.2006 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung
26.09.2006 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BeschlE - Bau - vom 28.02.06
MzK BA vom 20.06.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

“ Die nördlichste Betriebshaltestelle umfasst zwei Positionen und wird zurzeit nicht genutzt. Aufgrund der anstehenden Ausbesserungsarbeiten der Wendekehre für Omnibusse wird diese Aufstellfläche jedoch voraussichtlich während der Bauarbeiten für die Metro-Buslinie M82 benötigt.

 

Allerdings werden wir nach Abschluss der Ausbesserungsarbeitenprüfen, ob die heutige Ausstiegshaltestelle (Standort Waldsassener Straße vor Tirschenreuther Ring) hinter den Tirschenreuther Ring verlegt werden kann. Dadurch könnte ca. 30 m Bordsteinkante zum Parken freigemacht werden.

 

Bezüglich des eingeschränkten Halteverbots möchten wir anmerken, dass dieses nicht, wie in dem Beschluss angegeben, vorm Tirschenreuther Ring bis Pfabener Weg reicht. Der Halteverbotsbereich beträgt ab Tirschenreuther Ring nur ca. 20 m, umfasst eine Zufahrt sowie einen Lichtmast und ist nur gültig Mo-Fr vom 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.”

 

Die untere Straßenverkehrsbehörde hat mit der Dir 4 des Polizeipräsidenten in Berlin festgestellt, dass die vorhandenen Verkehrszeichen Z 286 StVO (Ladezone) für den Lieferverkehr des Sparmarktes und 2 weiteren Geschäften im Tirschenreuther Ring und für die Müllabfuhr erforderlich sind. Die Verkehrszeichen sind aus verkehrlicher Sicht weiterhin notwendig und können nicht entfernt werden.

 

 
 

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