Drucksache - 1599/XVII
Ich frage
das Bezirksamt:
a) Die Arbeitsgelegenheiten müssen im
öffentlichen Interesse liegen. b) Die Arbeitsgelegenheiten müssen
zusätzlich sein. c) Die Arbeitsgelegenheiten dürfen
reguläre Beschäftigung nicht verdrängen. d) Die Arbeitsgelegenheiten dürfen
keine staatlichen Pflichtaufgaben erfüllen. .
a) Sekretariatsarbeiten, b) Haushandwerkshelfer c) Hausmeisterhelfer d) Hausmeistergehilfe e) Wideraufarbeitung von Schulmöbeln f)
Hauswirtschaftshelfer g) Computerwartung h) Bauliche und gärtnerische Arbeit i)
Schulassistent j)
EDV-Netzwerkbetreuer k) Cafeteria und Büroarbeiten.
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