Drucksache - 1599/XVII  

 
 
Betreff: Im Bezirksamt beschäftigte MAE-Kräfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Julius, GertBV Julius, Gert
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
18.01.2006 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.01.2006

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass es seine Aufgabe ist, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beschäftigung von MAE-Kräften  in den Schulen und in anderen Einrichtungen des Bezirksamts, folgende gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden?:

a)      Die Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen.

b)      Die Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich  sein.

c)      Die Arbeitsgelegenheiten dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen.

d)      Die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine staatlichen Pflichtaufgaben erfüllen.

.

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt bei folgenden in den Schulen des Bezirks eingesetzten oder noch einzusetzenden MAE-Tätigkeiten seiner Prüfungspflicht nachgekommen bzw. hat das Bezirksamt Gesetzesverstöße zugelassen?

a)      Sekretariatsarbeiten,

b)      Haushandwerkshelfer

c)      Hausmeisterhelfer

d)      Hausmeistergehilfe

e)      Wideraufarbeitung von Schulmöbeln

f)        Hauswirtschaftshelfer

g)      Computerwartung

h)      Bauliche und gärtnerische Arbeit

i)        Schulassistent

j)        EDV-Netzwerkbetreuer

k)      Cafeteria und Büroarbeiten.

 

 

  1. In welcher Weise plant das Bezirksamt künftig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für MAE-Tätigkeiten eingehalten werden?

 

 
 

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